AXA ECORA 1300 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA ECORA 1300 AW
Der AXA ECORA 1300 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der seine Versicherten mit gehobenen Leistungen im ambulanten und stationären Bereich positioniert. Die Kombination aus GOÄ über Höchstsatz (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr macht diesen Tarif zu einer Premium-Option für Versicherte, die eine umfassende medizinische Versorgung mit Wahlleistungen schätzen. Besonders hervorzuheben sind die 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent und die jährliche Zuwendung von 256 Euro für Sehhilfen.
Als geschlossener Tarif profitiert der ECORA 1300 AW nicht von Neuzugängen, weshalb die Risikogemeinschaft mit der Zeit schrumpft und die Beitragsdynamik verschärft werden kann. Allerdings ermöglicht §204 VVG einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA, bei dem Bestandsversicherte häufig in modernere oder günstigere Tarife wechseln können. In vielen Fällen bleiben die Altersrückstellungen erhalten und die Gesundheitsprüfung entfällt oder wird stark reduziert.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Chancen eines Wechsels im AXA PKV-Tarif konkret zu bewerten und möglicherweise Beiträge einzusparen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



