AXA ECORA 1300, Z 100/ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 1300, Z 100/ZS 60 AW im Detail
Die AXA bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif ECORA 1300 ein Premium-Tarifmodell der alten Welt mit beeindruckenden Leistungsmerkmalen. Ambulante Leistungen werden bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar über die Höchstsätze hinaus erstattet. Im Krankenhaus profitieren Versicherte von Einbettzimmern und Chefarztbehandlung, wobei persönlich vom Chefarzt erbrachte Leistungen bis zum 5-fachen GOÄ-Satz ohne vorherige Zusage erstattet werden. Die Zahnersatzversicherung Z 100/ZS 60 deckt 60% der Kosten nach den ersten 511,29 EUR jährlich zu 100% ab.
Der geschlossene Status dieser Tarifgeneration führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und verstärkt damit den Druck auf die Beitragsentwicklung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einem günstigeren Tarif ist häufig eine wirksame Strategie, um Beitragserhöhungen zu begegnen. In vielen Fällen können solche Wechsel kostengünstigere Lösungen mit ähnlichen oder gar besseren Leistungen ermöglichen, ohne dass Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für Ihren AXA PKV-Tarif zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Sie identifiziert hat und wie ein gezielter Wechsel Ihre Situation verbessert.
Basismerkmale
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 1300: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 1300: Privatarztbehandlung.
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



