AXA ECORA 1300, ZZ AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 1300, ZZ AW im Detail
Der AXA ECORA 1300, ZZ AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit überdurchschnittlichen ärztlichen Leistungen. Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, bei Chefarztbehandlung im Krankenhaus sogar bis zum 5-fachen Satz. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 EUR pro Versicherungsjahr zahlt der Versicherte einen deutlichen Eigenanteil, profitiert dann aber von vollständiger Erstattung im oberen GOÄ-Bereich. Zur stationären Versorgung gehören Privatarztbehandlung und Einbettzimmer; Psychotherapie wird ambulant mit bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent gedeckt.
Als geschlossener Tarif der älteren Generation nimmt der ECORA 1300, ZZ AW keine Neukunden mehr auf, doch für Bestandsversicherte der AXA ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt allerdings zu spürbaren Beitragssteigerungen, die für viele Versicherte einen Wechsel in einen aktuelleren Tarif attraktiv machen. In vielen Fällen lässt sich durch einen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne dass Leistungen verloren gehen, zumal verfügbare Altersrückstellungen in den meisten Fällen auf den neuen Tarif übertragen werden können.
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Basismerkmale
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 1300: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 1300: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 1300: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 1300: Privatarztbehandlung.
ECORA 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



