AXA ECORA 2600, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: AXA ECORA 2600, 541/18 AW
Der AXA ECORA 2600, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der zu den Premium-Segmenten der AXA gehört. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, Chefarzt bis 5-fach), Einbettzimmer im Krankenhaus, 90% Zahnbehandlung und 72% Zahnersatz bietet dieser Tarif umfangreiche Leistungen für anspruchsvolle Versicherte. Der Selbstbehalt von 2.600 Euro pro Versicherungsjahr ist für diese Leistungsklasse typisch und wird durch die breite Abdeckung (Psychotherapie, Sehhilfen, alternative Medizin, Vorsorge) gerechtfertigt.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der AXA besonders attraktiv sein. Der geschlossene Status bedeutet zwar, dass keine neuen Kunden aufgenommen werden, aber die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu verstärkten Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren. Häufig bietet die AXA günstigere, offene Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen an, in die bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können.
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Basismerkmale
ECORA 2600: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 2600: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 2600: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 2600: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 2600: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 2600: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 2600: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 2600: Privatarztbehandlung.
ECORA 2600: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 2600: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



