AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Versicherungsfall

Tarifprofil: AXA ECORA 2600, 541/18 AW

Der AXA ECORA 2600, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der zu den Premium-Segmenten der AXA gehört. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, Chefarzt bis 5-fach), Einbettzimmer im Krankenhaus, 90% Zahnbehandlung und 72% Zahnersatz bietet dieser Tarif umfangreiche Leistungen für anspruchsvolle Versicherte. Der Selbstbehalt von 2.600 Euro pro Versicherungsjahr ist für diese Leistungsklasse typisch und wird durch die breite Abdeckung (Psychotherapie, Sehhilfen, alternative Medizin, Vorsorge) gerechtfertigt.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der AXA besonders attraktiv sein. Der geschlossene Status bedeutet zwar, dass keine neuen Kunden aufgenommen werden, aber die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu verstärkten Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren. Häufig bietet die AXA günstigere, offene Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen an, in die bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkrete Sparpotenziale für Ihren AXA PKV-Tarif auf und prüft Ihre persönlichen Wechselmöglichkeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ECORA 2600: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ECORA 2600: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).

Psychotherapie

ECORA 2600: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ECORA 2600: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

ECORA 2600: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ECORA 2600: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

ECORA 2600: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ECORA 2600: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ECORA 2600: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

ECORA 2600: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den ECORA 2600?

Der ECORA 2600 ist seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Versicherte anderer AXA-Tarife stillschweigend dort bleiben müssen: Gemäß §204 VVG können Sie als Bestandsversicherter der AXA in den geschlossenen ECORA 2600 hineinwechseln, falls dieser für Ihre Situation vorteilhaft ist. Allerdings ist die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife demografisch älter und schrumpft, weshalb Beitragserhöhungen häufig stärker ausfallen.

Ältere Tarife wie der ECORA 2600 werden von vielen AXA-Vertretern nicht mehr aktiv empfohlen und sind oft schwer zu recherchieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch Zugang zu allen AXA-Tarifen, einschließlich geschlossener Bestände, und kann Sie professionell beraten, ob dieser Tarif noch zu Ihrer Lebenssituation passt oder ob ein Wechsel Ihre Beiträge senken könnte.

Tarifwechsel im ECORA 2600: Ihre Chancen und Grenzen

Als AXA-Versicherter können Sie den ECORA 2600 jederzeit innerhalb der AXA gegen einen anderen Tarif austauschen. Der §204 VVG garantiert Ihnen dieses Wechselrecht ohne Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. Die Übernahme bestehender Altersrückstellungen ist häufig möglich, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA-Alternativen zum ECORA 2600 verfügbar sind und welche Einsparungen durch einen Wechsel realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Zahlen: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Bewertung Ihrer Wechselmöglichkeiten.

Beitragserhöhung im ECORA 2600: Tarifwechsel als Ausweg

Der ECORA 2600 ist ein Tarif der Alten Welt mit geschlossenem Versichertenkollektiv, das mit jedem Jahr älter wird und schrumpft. Diese demografische Entwicklung treibt die Beitragssteigerungen nach oben; hinzu kommen steigende medizinische Kosten, die auch Premium-Tarife treffen. Wenn Sie in den letzten Jahren schon Beitragssprünge erlebt haben, ist ein Tarifwechsel zu einem offenen, jüngeren Tarif häufig die bessere Alternative.

Ein interner Tarifwechsel bei der AXA ist oft ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und erhält Ihre Altersrückstellungen, sodass die neuen Beiträge erheblich unter dem bisherigen ECORA 2600 liegen können. Prüfen Sie die aktuelle Beitragsentwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart für den ECORA 2600 und erkennen Sie, wie dringend eine Optimierung ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie durch einen Wechsel zu einem besseren AXA-Tarif sparen können.

Häufige Fragen zum AXA ECORA 2600, 541/18 AW

Der ECORA 2600 bietet umfangreiche Ambulant-Leistungen: GOÄ-Erstattung bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen (in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus), Psychotherapie mit 30 Sitzungen à 100% und weitere Sitzungen mit gestaffelten Prozentsätzen, Sehhilfen bis 256 Euro pro Jahr, alternative Medizin bis zur Schulmedizin-Gebühr, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Stationär deckt der Tarif Einbettzimmer mit Privatarzt und bis 5-fach GOÄ für persönlich erbrachte Chefarzt-Leistungen ab. Zahnersatz wird zu 72% erstattet, Zahnbehandlung zu 90%, Kieferorthopädie zu 81%, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der ECORA 2600 ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass er nicht mehr für neue, externe Kunden aufgelegt wird. Seine Risikogemeinschaft schrumpft und altert, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte der AXA bleibt der Tarif durch §204 VVG-Tarifwechsel erreichbar; für diejenigen, die bereits darin versichert sind, ist jedoch ein Wechsel zu einem offenen Tarif häufig die bessere Lösung.
Der Selbstbehalt beträgt 2.600 Euro pro Versicherungsjahr. Er wird auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen angerechnet. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ist typisch für Premium-Tarife mit hohem Leistungsumfang wie dem ECORA 2600 und positioniert diesen im oberen Segment. Versicherte, die diese Eigenverantwortung tragen können, profitieren von deutlich niedrigeren Monatsbeiträgen und umfassender Kostenerstattung.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der AXA. Die AXA bietet eine Vielzahl offener und geschlossener Tarife mit unterschiedlichen Leistungs- und Beitragsniveaus an. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist und inwiefern Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre persönlichen Chancen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der ECORA 2600 ist ein Premium-Tarif mit hohem Leistungsstandard (Einbettzimmer, GOÄ über Höchstsatz, umfangreiche Zahnerstattung), aber sein geschlossener Status führt zu stärkeren Beitragserhöhungen. Wenn Ihre Beiträge in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, lohnt sich ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif häufig. Ob Sie dabei Leistungen einbüßen müssen oder sogar besser fahren, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer persönlichen Analyse. Ein Wechsel ist oft empfehlenswert, wenn die verfügbaren Alternativtarife ähnliche oder bessere Leistungen mit niedrigerem Beitrag bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert