AXA ECORA 2600 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 2600 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA ECORA 2600 AW der alten Welt kombiniert Premiumleistungen mit einem Selbstbehalt von 2.600 Euro pro Versicherungsjahr. Die Besonderheit: Ambulante und stationäre ärztliche Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet, in medizinisch begründeten Fällen auch über diese hinaus. Stationär profitieren Versicherte von Chefarztbehandlung im Einbettzimmer sowie von umfangreicher Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall.
Da dieser Tarif geschlossen ist, nimmt die AXA keine Neukunden mehr auf; allerdings können bestehende Versicherte desselben Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG anstreben. Geschlossene Tarife der alten Welt sehen sich häufig steigenden Beiträgen ausgesetzt, da die Risikogemeinschaft schrumpft und die Altersstruktur sich verschärft. Ein Wechsel in einen modernen, offenen Tarif kann in vielen Fällen Einsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet die individuellen Wechseloptionen präzise. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob ein Tarifwechsel für Ihren AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



