AXA ECORA 5000, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 5000, 541/18 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA ECORA 5000, 541/18 AW ist ein Premium-Tarif der alten Welt mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen mit Möglichkeit der Übererstattung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Zahnversicherung bietet 90% Erstattung für Zahnbehandlung und 72% für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet vielen Versicherten dieses Tarifs die Möglichkeit, die Beitragsentwicklung zu optimieren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv eines geschlossenen Tarifs führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen; ein Wechsel in einen offeneren oder neueren Tarif innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder deutlich vereinfacht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Sie persönlich sinnvoll sind und welche finanziellen Spielräume ein Wechsel eröffnet.
Basismerkmale
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 5000: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 5000: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 5000: Privatarztbehandlung.
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 5000: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



