AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 5.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Versicherungsfall

AXA ECORA 5000, 541/18 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA ECORA 5000, 541/18 AW ist ein Premium-Tarif der alten Welt mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen mit Möglichkeit der Übererstattung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Zahnversicherung bietet 90% Erstattung für Zahnbehandlung und 72% für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet vielen Versicherten dieses Tarifs die Möglichkeit, die Beitragsentwicklung zu optimieren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv eines geschlossenen Tarifs führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen; ein Wechsel in einen offeneren oder neueren Tarif innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder deutlich vereinfacht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Sie persönlich sinnvoll sind und welche finanziellen Spielräume ein Wechsel eröffnet.

Basismerkmale

Selbstbehalt5.000 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ECORA 5000: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).

Psychotherapie

ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ECORA 5000: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

ECORA 5000: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

ECORA 5000: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ECORA 5000: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

ECORA 5000: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: ECORA 5000, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif für AXA-Versicherte?

Der AXA ECORA 5000 ist seit längerer Zeit geschlossen - neue, externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu einer Verschärfung der Beitragsentwicklung, da die Kostenrisiken auf immer weniger Schultern verteilt werden und die Altersstruktur des Kollektivs ungünstiger wird.

Geschlossene, ältere Tarife wie der ECORA 5000 werden nicht mehr aktiv von der AXA kommuniziert oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch solcher Alt-Tarife und kann beurteilen, ob und wann ein Wechsel zu einem offeneren oder neueren AXA-Tarif für Ihre Situation vorteilhaft ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG ist eine echte Option für Versicherte im ECORA 5000. Sie bleiben beim gleichen Versicherer und wechseln lediglich den Tarif. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren AXA-Tarife und prüft, welcher Wechsel zu Ihrem Profil passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Ersparnis und welche Leistungsänderungen ein Wechsel mit sich bringt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ECORA 5000: Wann lohnt sich ein Wechsel?

Der ECORA 5000 ist ein geschlossener Tarif der alten Welt mit hohem Selbstbehalt und exklusiven Leistungen - dies spiegelt sich auch in seiner Prämienentwicklung wider. Geschlossene Tarife sehen sich tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen ausgesetzt als offene Tarife, weil die Risikogemeinschaft schrumpft, die Versichertenzahl sinkt und die verbleibenden Mitglieder durchschnittlich älter werden. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen.

Ein Tarifwechsel zu einem offeneren AXA-Tarif kann die Beitragslast deutlich senken; in vielen Fällen sind ähnliche oder sogar bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien erreichbar. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite an - er zeigt die Kostentrendentwicklung und hilft Ihnen, Ihre Tarifwahl zu planen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel einsparen können. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA ECORA 5000, 541/18 AW

Der ECORA 5000 erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach - in medizinisch begründeten Fällen auch über diese Höchstsätze hinaus. Psychotherapie wird zu 100% für 30 Sitzungen, danach zu 80%, ab der 61. Sitzung zu 70% erstattet. Sehhilfen sind mit bis zu 256 Euro pro Jahr versichert. Stationär: Einbettzimmer, Chefarztbehandlung ohne Zusage bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung 90%, Zahnersatz 72%, Kieferorthopädie 81%, alle ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der ECORA 5000 ist ein geschlossener Tarif - neue Kunden von außen können nicht aufgenommen werden. Für bestehende AXA-Versicherte bedeutet das: Die Risikogemeinschaft ist stabil aber schrumpfend, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu offeneren AXA-Tarifen ist aber über §204 VVG möglich und kann die Prämienentwicklung stabilisieren.
Der Selbstbehalt beträgt 5.000 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein hoher Selbstbehalt, der sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen und die Zahnversicherung gilt. Mit diesem großen Eigenrisiko ist der ECORA 5000 eher für Versicherte mit hohem Einkommen und stabilem Gesundheitsstatus ausgelegt, die ihre Grundversorgung selbst tragen können und die Versicherung für größere oder teurere Einzelfälle nutzen.
Ja. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. In vielen Fällen stehen günstigere offenere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zur Verfügung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die Machbarkeit und Ersparnis für Sie persönlich.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrer aktuellen Tarifnutzung ab. Der hohe Selbstbehalt von 5.000 Euro schränkt die Alltagsnutzung ein, und der geschlossene Status führt zu steigenden Beiträgen. Viele Versicherte im ECORA 5000 profitieren von einem Wechsel zu einem offeneren Tarif mit niedrigerem oder gar keinem Selbstbehalt und stabilerem Prämienverlauf - nicht zuletzt, weil Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand bereits erfasst und eingeplant sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil und die verfügbaren Alternativen und zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu mehr finanzieller und versicherungsrechtlicher Sicherheit führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert