AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 5.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Versicherungsfall

AXA ECORA 5000, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ECORA 5000, 541/20 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die einen Tarif der älteren Generation mit hohem Leistungsniveau suchen. Mit einer GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen (in Einzelfällen über Höchstsatz), Privat- und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und einem Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Jahr positioniert sich dieser Tarif als umfassende Versorgung für medizinische Top-Leistungen.

Als Alte-Welt-Tarif aus der klassischen Generation profitiert die ECORA 5000 von lange etablierten Kalkulationen und teilweise anderen Risikomodellen als moderne Tarife; die schrumpfende Versichertenbasis macht einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer häufig genutzten Optimierungsmöglichkeit bei Versicherten des gleichen Versicherers. In vielen Fällen können Versicherte durch einen Wechsel zu einem neueren AXA-Tarif die Beitragsentwicklung stabilisieren und dabei ähnliche oder sogar bessere Leistungen erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt auf, wie Ihr AXA PKV-Tarif konkret optimiert werden kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt5.000 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ECORA 5000: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).

Psychotherapie

ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ECORA 5000: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

ECORA 5000: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall

  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

ECORA 5000: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ECORA 5000: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

ECORA 5000: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: ECORA 5000, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Tarif wie die ECORA 5000 besondere Aufmerksamkeit verdient

Die ECORA 5000 steht nicht mehr für Neukunden offen. Das bedeutet: Externe Interessenten können diesen Tarif nicht mehr direkt abschließen, doch bestehende Versicherte der AXA können nach §204 VVG intern in solche Tarife oder aus ihnen heraus wechseln. Eine geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft im Durchschnitt schneller, was Beitragsdruck erhöht. Dass Sie gerade diesen älteren Tarif unter die Lupe nehmen, signalisiert oft den Punkt, an dem Versicherte nach besseren Konditionen innerhalb ihres Versicherers fragen.

Geschlossene Tarife aus der älteren Generation werden von AXA nicht mehr aktiv neu beworben; viele Versicherte kennen ihre Wechselrechte nicht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch dieser Bestandstarife und kann konkret bewerten, ob und wie ein Wechsel Ihrem individuellen Profil entspricht.

Tarifwechsel-Optionen innerhalb der AXA nutzen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, zu einem anderen AXA-Tarif zu wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geklärt werden; in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche neueren AXA-Tarife zu Ihrer Situation passen und welche Einsparungen realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die verfügbaren Wege: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung bei der ECORA 5000 - Ausstieg statt Akzeptanz

Die ECORA 5000 ist ein Alte-Welt-Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung verschärft. Beitragserhöhungen entstehen nicht nur durch medizinische Kostensteigerungen, sondern auch durch die demografische Alterung des Versichertenkollektivs und sinkende Kapitalerträge in der älteren Generation dieser Tarifwelt. Ein hoher Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Jahr führt zudem zu weniger Leistungsinanspruchnahmen, was den Finanzierungsdruck erhöht.

Ein interner Tarifwechsel zu einem neueren, offenen oder moderneren Tarif der AXA kann in vielen Fällen die Prämiensteigerungen bremsen und oftmals zu günstigeren Konditionen bei gleichwertigen Leistungen führen. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung einzuordnen. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Wechsel-Szenarien durchzuspielen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA ECORA 5000, 541/20 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (in Einzelfällen darüber), stationäre Privatarzt- und Chefarztbehandlung mit Einbettzimmer, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach gestaffelt 80% bzw. 70%, Sehhilfen bis 256 Euro pro Jahr, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90% ohne Summenbegrenzung, sowie Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen. Mit 5.000 Euro Selbstbehalt liegt dieser Tarif im Premium-Segment.
Die ECORA 5000 ist ein geschlossener Tarif, der nicht mehr für Neukunden verfügbar ist. Das Versichertenkollektiv schrumpft, was langfristig zu höheren Beitragszuwächsen führt als bei offenen Tarifen mit ausreichend Neuzugängen. Bestehende Versicherte können jedoch intern innerhalb der AXA zu anderen Tarifen wechseln und so der Beitragsschere entgehen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 5.000 Euro. Dieser hohe Selbstbehalt positioniert den Tarif als Versorgung für Versicherte, die eine hohe Eigenverantwortung tragen und dafür auf günstigere Beitragssätze zugreifen möchten. Der SB gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn).
Ja, Sie können nach §204 VVG intern innerhalb der AXA wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall analysiert werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Szenarien. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, wenn Ihnen der 5.000-Euro-Selbstbehalt zu hoch ist, Sie von der älteren Tarifwelt in modernere Modelle mit besserer Beitragsstabilität wechseln möchten oder aktuelle Beitragserhöhungen Ihr Budget belasten. Ob konkret günstigere Alternativen mit gleichwertigen Leistungen verfügbar sind, analysiert unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in Ihrer individuellen Situation. Alter, Gesundheitszustand und verfügbare Zieltarife spielen dabei eine Rolle.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert