AXA ECORA 5000 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 5000 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ECORA 5000 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert attraktive Leistungen mit einer bewusst gewählten Kostenersparnis: Versicherte profitieren von GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen und in begründeten Fällen sogar über den Höchstsätzen hinaus, erhalten Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und zahlen einen moderaten Selbstbehalt von 5.000 EUR jährlich. Der Tarif deckt ambulante und stationäre Psychotherapie, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen ab, verzichtet allerdings auf zahnärztliche Leistungen.
Als Bestandstarif, der seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, reagiert der ECORA 5000 AW auf die typische Dynamik geschlossener älterer Tarife: Das Versichertenkollektiv wird kleiner, das Altersprofil ungünstiger. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA bietet vielen Versicherten eine Chance, Beiträge zu senken und dabei häufig Leistungen zu erhalten, die dem heutigen Standard entsprechen oder besser sind. Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft ganz.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, welche AXA PKV-Tarife für Sie persönlich sinnvoll sind und wie ein Wechsel konkret aussieht.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



