AXA ECORA 5000, VITAL-Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 5000, VITAL-Z AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ECORA 5000, VITAL-Z AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine hohe Selbstbeteiligung von 5.000 EUR pro Versicherungsjahr mit premium ambulanten und stationären Leistungen. Die GOÄ-Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen (ärztliche Leistungen bis 3,5-fach), in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus. Stationär profitieren Versicherte von Chefarztbehandlung und Einbettzimmer; ambulant enthalten sind Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen zu 100%, Sehhilfen bis 256 EUR jährlich und Naturheilverfahren. Der Zahnersatz (VITAL-Z) wird zu 75% erstattet, mit gestaffelten Jahresgrenzen von 1.000 EUR im ersten Jahr bis 5.000 EUR im fünften Jahr.
Als geschlossener Bestandstarif nimmt die AXA keine Neukunden für diesen Tarif auf; das Versichertenkollektiv ist stabil, allerdings können demografische Verschiebungen zu Beitragserhöhungen führen. Bestehende Versicherte der AXA haben jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in einen günstigeren oder leistungsoptimierteren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden und Gesundheitsfragen entfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif ECORA 5000, VITAL-Z konkret für Ihre Situation bestehen.
Basismerkmale
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 5000: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 5000: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 5000: Privatarztbehandlung.
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 5000: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



