AXA ECORA 5000, Z 100/ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 5000, Z 100/ZS 60 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ECORA 5000, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG gehört zur Alten Welt und richtet sich an Versicherte, die bereit sind, einen höheren Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Versicherungsjahr zu tragen. Im Gegenzug erhalten Sie ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Chefarzt-Wahlrecht und Zahnersatz zu 60 Prozent bis zur jährlichen Summenbegrenzung. Psychotherapie ist mit bis zu 30 vollständig erstatteten Sitzungen pro Versicherungsfall eingeschlossen, ebenso Sehhilfen mit 256 Euro jährlich.
Weil dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich. Dies führt langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die steigenden Kosten auf immer weniger Versicherte verteilt werden. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren, offenen Tarif der AXA kann in vielen Fällen Beitragsentlastung bieten. Häufig können dabei Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden, und bestehende Leistungen bleiben erhalten oder werden sogar erweitert.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt solche Optimierungspotenziale auf: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkrete Alternativen im AXA PKV-Tarif-Portfolio und zeigt, welche Wechsel für Ihre Situation sinnvoll sind.
Basismerkmale
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 5000: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 5000: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 5000: Privatarztbehandlung.
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 5000: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



