AXA ECORA 5000, ZPRO AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ECORA 5000, ZPRO AW im Überblick
AXA ECORA 5000, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherten eine solide ambulante Versorgung mit Leistungen über den gesetzlichen Höchstsätzen kombiniert mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus bietet. Der Tarif erstattet ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und in begründeten Fällen auch darüber hinaus. Im stationären Bereich genießen Versicherte private Zimmer und Privatarztbehandlung, wobei Chefärzte bis zum 5-fachen GOÄ-Satz abrechnen dürfen. Der Zahntarif ZPRO sieht für Zahnbehandlung 100%-Erstattung vor, während Zahnersatz mit 60% ab dem ersten Jahr gedeckt ist, mit Steigerungspotenzial bis 100% durch das Prophylaxeprogramm.
Als geschlossener Tarif ist ECORA 5000, ZPRO AW nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich eine strategische Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder aktuellen Tarif kann häufig zu Beitragseinsparungen führen. Geschlossene Tarife mit schrumpfendem Versichertenbestand sehen typischerweise Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt, da die Kostenlast auf weniger Schultern verteilt wird. Ein Wechsel zu einem aktiveren Tarif mit größerem Kollektiv kann das Prämienwachstum bremsen und häufig sogar Leistungsverbesserungen ermöglichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche AXA PKV-Tarife zu Ihrer Situation passen und wo echte Einsparungen winken.
Basismerkmale
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ECORA 5000: 256,-EUR pro Versicherungsjahr für Sehhilfen (inkl. Reinigungsmittel).
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ECORA 5000: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ECORA 5000: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
ECORA 5000: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
ECORA 5000: Privatarztbehandlung.
ECORA 5000: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ECORA 5000: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



