AXA EL AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA EL AW ist ein Angebot der Alten Welt, das sich durch mehrere Premium-Merkmale auszeichnet: Null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich und Zahnersatz zu 60 Prozent. Zahnbehandlung wird vollständig übernommen. Bei stationärer Behandlung erfolgt die Aufnahme in ein Mehrbettzimmer. Der Tarif deckt Sehhilfen bis 103 Euro je zwei Jahre ab und versichert auch stationäre Psychotherapie.
Als geschlossener Tarif nimmt der AXA EL AW keine neuen Kunden mehr auf, steht aber bestehenden Versicherten der AXA für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zur Verfügung. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Dennoch bietet der Tarif mit seinem Nulltarif-Selbstbehalt und der erweiterten GOÄ-Erstattung weiterhin eine attraktive Leistungskombination für Bestandsversicherte, die Versicherungslücken minimieren möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel zu einem neueren Tarif bei der AXA für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft dabei speziell für den AXA PKV-Tarif EL AW, welche Optimierungspotenziale es gibt.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



