AXA EL, KG-SU AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL, KG-SU AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA EL, KG-SU AW aus der Alten Welt kombiniert einen Selbstbehalt von 0 Euro mit umfangreicher stationärer Ausstattung. Ambulant ist Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach bei ärztlichen Leistungen, bei medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus) versichert. Stationär deckt der Tarif Mehrbettpflege ab und erstattet Privatarztleistungen, bei der KG-SU-Komponente auch Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 100 Prozent, allerdings mit gestaffelten Jahreshöchstgrenzen zwischen 256 und 1.534 Euro.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertenbasis unterliegt der AXA EL, KG-SU AW den typischen Beitragsdynamiken einer älteren Risikogemeinschaft. Die Altersstruktur verschiebt sich, und die Kostensteigerungen verteilen sich auf zunehmend weniger Schultern. Gleichzeitig eröffnet der Status dem Bestandskunden eine Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA zu neueren Tarifen ist häufig möglich und kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, ohne dass eine Wiederholung der Gesundheitsprüfung erforderlich ist oder Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel zu Ihrem Vorteil beitragen kann. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den AXA PKV-Tarif individuell für Ihre Situation und identifiziert mögliche Optimierungspotenziale.
Basismerkmale
EL: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
EL: Regel- und Belegarztleistungen.
KG-SU: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.
EL: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG-SU: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
EL: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
KG-SU: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).
Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.
Zahnleistungen
EL: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



