AXA EL, KG2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL, KG2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif EL, KG2 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert Premiumleistungen mit vollständigem Versicherungsschutz ohne Eigenanteil. Mit null Euro Selbstbehalt, GOÄ über Höchstsatz (ambulant und stationär bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen) und umfassender Zahnbehandlung (100 %) profitieren Versicherte von maximaler Leistungsbreite. Die Chefarztbehandlung im Krankenhaus wird bis zum 5-fachen GOÄ-Satz erstattet, Zweibettzimmer sind Standard. Dieser Alte-Welt-Tarif richtet sich an Bestandskundinnen und Bestandskunden, die eine umfassende medizinische Versorgung ohne finanzielle Limitierungen suchen.
Als geschlossener Tarif steht der EL, KG2 AW externen Neukunden nicht mehr offen; die Versichertengemeinschaft ist auf eine kleinere, alternde Gruppe beschränkt. Dadurch entstehen tendenziell höhere Prämien und stärkere Beitragserhöhungen. Allerdings können bestehende Versicherte desselben Versicherers über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln, sofern bessere Leistungen oder andere Ziele den Wechsel rechtfertigen. Häufig bieten neuere offene Tarife mit ähnlichen Leistungen Prämienersparnisse bei Übernahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Tarifwechsel im AXA Versicherungsbestand Ihnen eine bessere Prämien-Leistungs-Balance bietet.
Basismerkmale
EL: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
EL+KG2: Privatarztbehandlung.
EL: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
EL, KG2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



