AXA EL, KG 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL, KG 3 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif EL, KG 3 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert umfangreiche Leistungen mit einem attraktiven Nulltarif beim Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ und in medizinisch begründeten Fällen sogar über diese hinaus (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen). Stationär genießen Versicherte Privatarztbehandlung, wobei Chefarzthonorare bis zum 5-fachen GOÄ-Satz direkt erstattet werden. Zahnbehandlung ist mit 100% abgedeckt, Zahnersatz mit 60%, und Kieferorthopädie wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig, danach zu 60% erstattet.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann sich für Versicherte lohnen, die von Beitragserhöhungen in älteren geschlossenen Tarifen betroffen sind. Da die EL, KG 3 AW-Risikogemeinschaft als älterer Bestandstarif schrumpft, steigen die Prämien für die verbleibenden Versicherten überproportional. In vielen Fällen sind Wechsel in jüngere, offene Tarife der AXA mit gleichwertigen Leistungen möglich, häufig sogar mit niedrigeren Beitragssätzen und besserer Altersstruktur.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Anleitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welcher AXA PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt und ob ein Wechsel finanzielle Entlastung bringt.
Basismerkmale
EL: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
EL+KG 3: Privatarztbehandlung.
EL: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG 3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
EL, KG 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



