AXA EL, KGU AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL, KGU AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA EL, KGU AW der AXA Krankenversicherung AG gehört zur Alten Welt und zeichnet sich durch einen Selbstbehalt von 0 Euro und GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen aus. Die ambulante Erstattung erreicht 100%, wenn die Erstbehandlung durch Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Augenheilkunde, Pädiatrie oder Notfallarzt erfolgt; andernfalls 80%. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 100%, danach ebenfalls 60%. Die Zahnbehandlung selbst (einschließlich professioneller Zahnreinigung und Parodontosebehandlung) ist mit 100% abgesichert.
Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt steht der AXA EL, KGU AW für Neuversicherte nicht mehr zur Verfügung. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch unter §204 VVG ein interner Tarifwechsel zu optimierten Tarifen. Die Risikogemeinschaft des AXA EL, KGU AW schrumpft durch fehlende Neuaufnahmen, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif mit stabilerer Altersstruktur kann in vielen Fällen zu Prämienersparnis bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob für Sie ein Wechsel aus dem AXA PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen mit besserer Beitragsentwicklung verfügbar sind.
Basismerkmale
EL: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
EL: Regel- und Belegarztleistungen.
KGU: Privatarztbehandlung bei Unfall für max. 24 Monate.
EL: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGU: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL, KGU: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



