AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 75% pro Kalenderjahr

AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW aus der Neuen Welt bietet ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und kann in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar über diese Höchstsätze hinaus erstatten. Das Besondere: Der Tarif ist vollständig ohne Selbstbehalt strukturiert. Im stationären Bereich erfolgt die Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, Chefarztleistungen werden bis zum 5-fachen GOÄ-Satz ohne vorherige Zusage erstattet. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab, Zahnersatz zu 60 Prozent und Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 100 Prozent.

Als geschlossener Tarif ist die AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende AXA-Versicherte können mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Versicherungsbestände sehen sich häufig mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, was in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragsanhebungen führt. Ein Wechsel in einen offenen oder günstiger strukturierten Tarif kann in vielen Fällen Prämien einsparen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie dieser Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Alternativen infrage kommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Erfahrung mit Tarifwechseln in der Neuen Welt und kann Ihren konkreten Optimierungsspielraum einschätzen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

EL-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

EL-N: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

EL-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

EL-N: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

EL-N: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

EL-N+KG2-N: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

EL-N: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

KG2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

EL-N, KG2-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

EL-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

EL-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

EL-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

EL-N: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: EL-N, EPT-N, KG2-N NW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser AXA-Tarif geschlossen und was bedeutet das?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine Neukunden mehr auf, allerdings dürfen Bestandsversicherte des gleichen Versicherers intern nach §204 VVG wechseln. Diese Regelung ist grundlegend für die Tarifgestaltung: Da die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst, altert sie überproportional und die Kosten verteilen sich auf eine schrumpfende Beitragsbasis. Das führt zu deutlich höheren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen mit aktiver Neukundengewinnung.

Die AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW wird deshalb oft nicht mehr aktiv beworben und ist öffentlich schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf umfangreiche Archivdaten und kann auch solche älteren geschlossenen Tarife gezielt analysieren, um zu prüfen, ob ein Wechsel in einen besseren Tarif innerhalb der AXA möglich und sinnvoll ist.

Tarifwechsel-Möglichkeiten nach §204 VVG nutzen

Der interne Tarifwechsel erfolgt innerhalb der AXA und ist nicht an eine erneute Gesundheitsprüfung gebunden - in vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren AXA-Tarife und vergleicht die Leistungen sowie die künftigen Beiträge. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, in welche Tarife ein Wechsel realistisch ist und wo Sie langfristig sparen können: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie die AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW sehen sich typischerweise mit anhaltenden Beitragserhöhungen konfrontiert, da das Versichertenkollektiv altert, während keine Neukunden hinzukommen und damit die Kostenverteilung unausgeglichener wird. Medizinische Kostensteigerungen verschärfen diesen Trend zusätzlich. Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet oft die einzige realistische Möglichkeit, die Prämienentwicklung zu stabilisieren.

Viele AXA-Versicherte mit geschlossenen Tarifen finden durch einen Wechsel in offene oder moderner strukturierte Tarife wieder tragbare Beitragszahlen, häufig ohne nennenswerte Leistungseinbußen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen und zu sehen, wie andere AXA-Tarife im Vergleich dastehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine konkrete Empfehlung für Ihre Situation: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Sehhilfen werden mit 103 Euro alle zwei Jahre erstattet. Die EPT-N-Komponente deckt bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr zu 75 Prozent ab. Im stationären Bereich erfolgt die Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz ohne vorherige Zusage. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent; im ersten Jahr sind maximal 255,65 Euro erstattungsfähig, danach ansteigend bis auf 1.533,88 Euro im vierten Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft schrumpft und altert überproportional, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende AXA-Versicherte können aber nach §204 VVG intern in diesen Tarif wechseln - falls sie von einem noch teureren Tarif hier landen oder wenn besondere Leistungswünsche dies rechtfertigen. Allerdings ist die typischere Bewegung die umgekehrte: Versicherte wechseln aus geschlossenen Tarifen heraus in offenere Tarife mit besserer Beitragsaussicht.
Der Selbstbehalt ist auf null Euro festgesetzt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Leistungen ohne jede Eigenbeteiligung pro Versicherungsfall in Anspruch nehmen können - eine Besonderheit, die Premium-Tarife kennzeichnet. Dafür liegt dieser Tarif bei den Prämiensätzen eher im oberen Segment und ist durch seinen geschlossenen Status zusätzlichen Beitragserhöhungen ausgesetzt.
Ja, ein Tarifwechsel ist möglich. Sie wechseln intern bei der AXA nach §204 VVG und wählen unter den aktuell verfügbaren AXA-Tarifen aus. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und entgehen oft einer Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, ist aber individuell zu prüfen. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die realistischen Sparpotenziale auf.
Für die meisten Versicherten in diesem geschlossenen Tarif ist ein Wechsel sinnvoll. Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und davon ab, in welche Alternativen Sie wechseln können. Manche offenen AXA-Tarife bieten ähnliche Leistungen zu deutlich besseren Prämien und profitieren von aktiver Neukundengewinnung und ausgewogenerer Altersstruktur. Andere Versicherte bevorzugen bewusst das Premium-Leistungsniveau und nehmen die höheren Beiträge in Kauf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt Ihnen, welche Tarife für Sie geeignet sind und wo die größten Spareffekte zu erwarten sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert