AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW aus der Neuen Welt bietet ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und kann in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar über diese Höchstsätze hinaus erstatten. Das Besondere: Der Tarif ist vollständig ohne Selbstbehalt strukturiert. Im stationären Bereich erfolgt die Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, Chefarztleistungen werden bis zum 5-fachen GOÄ-Satz ohne vorherige Zusage erstattet. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab, Zahnersatz zu 60 Prozent und Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 100 Prozent.
Als geschlossener Tarif ist die AXA EL-N, EPT-N, KG2-N NW für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende AXA-Versicherte können mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Versicherungsbestände sehen sich häufig mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, was in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragsanhebungen führt. Ein Wechsel in einen offenen oder günstiger strukturierten Tarif kann in vielen Fällen Prämien einsparen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie dieser Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Alternativen infrage kommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Erfahrung mit Tarifwechseln in der Neuen Welt und kann Ihren konkreten Optimierungsspielraum einschätzen.
Basismerkmale
EL-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL-N: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
EL-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL-N: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
EL-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
EL-N+KG2-N: Privatarztbehandlung.
EL-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
EL-N, KG2-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL-N: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



