AXA EL-N, EPT-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL-N, EPT-N NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA EL-N, EPT-N NW der AXA Krankenversicherung AG bietet eine Kombination, die vielen AXA-Bestandsversicherten bekannt vorkommen dürfte: vollständige Kostenbeteiligung ohne Selbstbehalt (0 EUR), eine großzügige ambulante Erstattung mit GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-Fachen und bis zum 2,5-Fachen für technische Leistungen, Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr zu 75%, Sehhilfen mit 103 EUR alle zwei Jahre, und einen Zahntarif mit 100% für Zahnbehandlung und 60% für Zahnersatz. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, aber mit vollständiger Leistungserstellung.
Als geschlossener Tarif des Jahres 2023 steht der EL-N, EPT-N NW für ein auslaufendes Versichertenkollektiv und damit verbunden eine tendenziell steigende Beitragsentwicklung. Der Neue-Welt-Status unterliegt einer anderen Risikogemeinschaft als die älteren, längst geschlossenen Tarife der AXA. Für bestehende AXA-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig mit stabileren Beiträgen und in vielen Fällen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verbunden. Das Optimierungspotenzial lohnt sich zu prüfen, besonders wenn die aktuelle Prämie bereits spürbar gestiegen ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Wechsel aus dem AXA PKV-Tarif möglich ist.
Basismerkmale
EL-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL-N: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
EL-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL-N: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
EL-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
EL-N: Regel- und Belegarztleistungen.
EL-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL-N: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



