AXA EL 400 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA EL 400 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA EL 400 AW der AXA Krankenversicherung AG ist ein Bestandstarif der alten Welt, der sich durch seine Leistungsbreite und flexible Erstattungsmechanismen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif GOÄ-Sätze bis zum 3,5-Fachen für ärztliche Leistungen, was in medizinisch begründeten Fällen sogar über die Höchstsätze hinausgehen kann. Die Zahnersatzquote von 60 Prozent und die volle Erstattung von Zahnbehandlungen sowie Kieferorthopädie bis zum 18. Geburtstag positionieren den EL 400 AW als soliden Tarif für Versicherte, die Wert auf umfassende zahnmedizinische Versorgung legen.
Da dieser Tarif nicht mehr für Neukunden geöffnet ist, konzentriert sich die Beitragsgemeinschaft auf bestehende Versicherte. Für diese Gruppe bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig an, um die zunehmenden Beitragssteigerungen in geschlossenen Bestandstarifen durch optimierte Leistungs- und Kostenstrukturen zu verringern. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen auf einen besseren Tarif übernommen werden, ohne dass eine erneute umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Optionen zur Optimierung des AXA PKV-Tarifs EL 400 AW.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



