AXA EL 400, KG2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA EL 400, KG2 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt: Der AXA EL 400, KG2 AW kombiniert ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz mit stationärer Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro jährlich. Das Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und stationäre Psychotherapie unterstreichen das Premium-Leistungsprofil dieses etablierten Tarifs aus der alten Welt.
Einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Bestandsversicherte der AXA häufig zu besseren Konditionen nutzen: Ein Wechsel zu einem moderneren offenen Tarif birgt oft das Potenzial für niedrigere Beiträge, während in vielen Fällen die Altersrückstellungen übernommen werden. Der geschlossene Status dieses Tarifs bedeutet allerdings, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsentwicklung sich verschärft. Solche Szenarien machen einen Tarifwechsel häufig besonders attraktiv.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete AXA PKV-Tarif-Alternativen auf, die zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
EL 400: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL 400: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL 400: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL 400: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL 400: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL 400: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL 400: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
EL 400+KG2: Privatarztbehandlung.
EL 400: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
EL 400, KG2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL 400: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL 400: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL 400: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL 400: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



