AXA EL 400, KG 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL 400, KG 3 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif EL 400, KG 3 AW der AXA kombiniert ambulante GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz mit umfassender stationärer Chefarztbehandlung und Zahnversicherung. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr gewährleistet dieser Tarif solide Eigenbeteiligungen bei breiter Leistungsabdeckung. Die Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz mit 60 Prozent. Die Psychotherapie ist auf stationärer Basis abgesichert.
Als geschlossener, inhaltlich geprägter Tarif der alten Welt ist der EL 400, KG 3 AW nicht mehr für Neukunden zugänglich, was langfristig Einfluss auf die Risikogemeinschaft nimmt. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können von den internen Tarifwechselmöglichkeiten nach §204 VVG profitieren. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifwechsel günstigere Beitragskombinationen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen realisieren, besonders wenn sich die persönliche Situation verändert oder die aktuelle Prämie erheblich ansteigt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob sich der EXL-Tarifwechsel rentiert: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den AXA PKV-Tarif im Kontext Ihrer individuellen Lage.
Basismerkmale
EL 400: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL 400: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL 400: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL 400: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL 400: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL 400: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL 400: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
EL 400+KG 3: Privatarztbehandlung.
EL 400: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG 3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
EL 400, KG 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL 400: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL 400: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL 400: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL 400: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



