AXA EL 400, KGU AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL 400, KGU AW im Detail
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem EL 400, KGU AW einen geschlossenen Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen in der Ambulanz und Zahnmedizin auszeichnet. Mit GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz, 60% Zahnersatzdeckung und einem Selbstbehalt von 500 EUR jährlich richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte, die Wert auf Premium-Leistungen legen. Die stationäre Unterbringung erfolgt im Zweibettzimmer mit Chefarzt und Belegarztbehandlung; auch die stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen. Besonderheit: Bei Unfällen erweitert die KGU-Komponente die Leistungen bis zu 24 Monate lang für Privatarztbehandlung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte attraktiv sein, die ihre Beitragssituation verbessern möchten. Da dieser Tarif zur geschlossenen Bestandsgeneration gehört, schrumpft die Risikogemeinschaft allmählich und kann zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen. In vielen Fällen bietet ein Wechsel zu einem offenen oder modifizierten Tarif des gleichen Versicherers die Chance, ähnliche oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien zu sichern. Die Übernahme bestehender Altersrückstellungen ist in der Regel möglich, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche günstiger positionierten Tarifwechseloptionen im AXA-Portfolio für Sie verfügbar sind.
Basismerkmale
EL 400: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL 400: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL 400: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL 400: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL 400: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL 400: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL 400: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
EL 400: Regel- und Belegarztleistungen.
KGU: Privatarztbehandlung bei Unfall für max. 24 Monate.
EL 400: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGU: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL 400, KGU: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
EL 400: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL 400: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL 400: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL 400: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



