AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

AXA EL400-N, KG-SU-N NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif EL400-N, KG-SU-N der AXA richtet sich an Bestandsversicherte, die von erweiterten Leistungsgarantien profitieren möchten. Mit einer Leistungsstaffel bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, teilweise sogar über die Höchstsätze hinaus in medizinisch begründeten Fällen, und einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR jährlich bietet dieser Tarif eine solide Versorgungsposition. Die Zahnbehandlung wird vollständig zu 100 % erstattet, der Zahnersatz zu 60 %, und die stationäre Psychotherapie ist abgedeckt. Hinzu kommen Sehhilfen bis 103 EUR innerhalb von zwei Jahren sowie Naturheilverfahren.

Als geschlossener Tarif steht der EL400-N, KG-SU-N nur Bestandsversicherten offen, die bereits bei der AXA versichert sind und über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln können. Die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs schrumpft tendenziell mit der Zeit, was in vielen Fällen zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Gerade vor diesem Hintergrund lohnt es sich häufig, Tarifwechsel-Alternativen innerhalb der AXA zu prüfen, die möglicherweise zu besseren oder gleichwertigen Leistungen mit reduzierten Prämien führen können.

Die Frage, welche Tarifoptionen tatsächlich verfügbar sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, beantwortet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren AXA PKV-Tarif individuell.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

EL400-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

EL400-N: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

EL400-N: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

EL400-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

EL400-N: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

EL400-N: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

EL400-N: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

EL400-N: Regel- und Belegarztleistungen.

KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.

Gebührenordnung (stationär)

EL400-N: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

EL400-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).

Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

EL400-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

EL400-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

EL400-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

EL400-N: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der AXA: Was bedeutet das konkret?

Der EL400-N, KG-SU-N ist ein geschlossener Tarif der AXA, das heißt, er nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Für bestehende AXA-Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG. Geschlossene Tarife erleben typischerweise ein Schrumpfen ihrer Versichertengemeinschaft, da Versicherte in andere Tarife wechseln oder das Versicherungsverhältnis endet. Dies führt mathematisch häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die Kosten auf eine kleinere Gruppe verteilt werden müssen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch geschlossener Tarifoptionen und kann einschätzen, ob ein Wechsel innerhalb der AXA für Ihre persönliche Situation vorteilhaft wäre oder ob es bessere Alternativen im Tarifportfolio gibt.

Tarifwechsel im EL400-N, KG-SU-N: Chancen und Bedingungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG eröffnet bestehenden Versicherten die Chance, ihre Versorgung an geänderte Bedürfnisse anzupassen oder die Beitragsentwicklung zu optimieren. Dabei werden in vielen Fällen vorhandene Altersrückstellungen in voller oder teilweiser Höhe in den Zieltarif übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tarifkombination ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse untersucht beide Fragen für Ihren individuellen Fall. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarifziele erreichbar sind und unter welchen Bedingungen der Wechsel umgesetzt werden kann. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über Ihre persönliche Optimierungsmöglichkeit - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im EL400-N, KG-SU-N: Strategien und Alternativen

Der EL400-N, KG-SU-N ist ein geschlossener Tarif, dessen Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft. Dies ist einer der Haupttreiber für Beitragssteigerungen über die allgemeine medizinische Kostenentwicklung hinaus. Hinzu kommen die regulären Steigerungen durch teurere Behandlungsmethoden und medizinische Innovationen. Für Versicherte, die mit einer Beitragserhöhung konfrontiert werden, ist ein Tarifwechsel innerhalb der AXA oft eine aussichtsreiche Reaktion.

In vielen Fällen lässt sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG eine günstigere Beitragsstufe erreichen, häufig bei Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Tarif-Seite zeigt die Entwicklungstrends auf und hilft Ihnen zu beurteilen, ob ein Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert konkrete Wechselziele innerhalb der AXA und berechnet das Einsparpotenzial für Sie persönlich - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA EL400-N, KG-SU-N NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, die Zahnbehandlung zu 100 %, den Zahnersatz zu 60 %. Hinzu kommen Sehhilfen bis 103 EUR alle zwei Jahre, Naturheilverfahren bis zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre, sowie stationäre Psychotherapie. Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr. Stationär werden Regelleistungen, Belegarztleistungen bis 3,5-fach GOÄ und beim Chefarzt sogar bis zur 5-fachen GOÄ erstattet, sofern dieser die Leistung persönlich erbracht hat.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das Versichertenportfolio schrumpft kontinuierlich, was zu einer ungünstigen Altersstruktur und dadurch zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Bestehende AXA-Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in diesen oder andere AXA-Tarife zu wechseln und möglicherweise von besseren Konditionen zu profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies positioniert den Tarif im Standard-Segment der Selbstbehalte und ist oft ein Anknüpfungspunkt für Optimierungsmöglichkeiten: Abhängig von Ihrem Leistungsbedarf kann ein Tarifwechsel zu einem niedrigeren oder höheren Selbstbehalt wirtschaftlich sinnvoll sein.
Ja, innerhalb der AXA können Sie nach §204 VVG zu einem anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen stehen Ihnen günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zur Verfügung. Die Übernahme von Altersrückstellungen wird in den meisten Fällen anerkannt, und ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen individuell. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Krankengeschichte und Ihrem Leistungsbedarf ab. Da dieser Tarif geschlossen ist, steigen die Beiträge tendenziell überdurchschnittlich. Ein Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif könnte Ihre Prämie stabilisieren. Andererseits bietet der EL400-N, KG-SU-N mit der erweiterten GOÄ-Erstattung und dem Zahnersatz-Zuschuss von 60 % gute Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt, ob und in welche Tarife ein Wechsel wirtschaftlich und leistungsbezogen empfehlenswert ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert