AXA EL400-N, KG-SU-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL400-N, KG-SU-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif EL400-N, KG-SU-N der AXA richtet sich an Bestandsversicherte, die von erweiterten Leistungsgarantien profitieren möchten. Mit einer Leistungsstaffel bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, teilweise sogar über die Höchstsätze hinaus in medizinisch begründeten Fällen, und einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR jährlich bietet dieser Tarif eine solide Versorgungsposition. Die Zahnbehandlung wird vollständig zu 100 % erstattet, der Zahnersatz zu 60 %, und die stationäre Psychotherapie ist abgedeckt. Hinzu kommen Sehhilfen bis 103 EUR innerhalb von zwei Jahren sowie Naturheilverfahren.
Als geschlossener Tarif steht der EL400-N, KG-SU-N nur Bestandsversicherten offen, die bereits bei der AXA versichert sind und über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln können. Die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs schrumpft tendenziell mit der Zeit, was in vielen Fällen zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Gerade vor diesem Hintergrund lohnt es sich häufig, Tarifwechsel-Alternativen innerhalb der AXA zu prüfen, die möglicherweise zu besseren oder gleichwertigen Leistungen mit reduzierten Prämien führen können.
Die Frage, welche Tarifoptionen tatsächlich verfügbar sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, beantwortet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren AXA PKV-Tarif individuell.
Basismerkmale
EL400-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL400-N: 103,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
EL400-N: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL400-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL400-N: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
EL400-N: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL400-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
EL400-N: Regel- und Belegarztleistungen.
KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.
EL400-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
EL400-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).
Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.
Zahnleistungen
EL400-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL400-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
EL400-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 255,65EUR im 1.Versicherungsjahr
- 511,29EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.022,58EUR im 3.Versicherungsjahr
- 1.533,88EUR im 4.Versicherungsjahr.
EL400-N: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



