AXA EL Bonus, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL Bonus, 541/18 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif EL Bonus 541/18 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine großzügige ärztliche Vergütung mit stabilen Zahnleistungen. Mit einer GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz bei ärztlichen Leistungen, bis 2,5-fach bei technischen und bis 1,3-fach bei Laborleistungen positioniert sich dieser Tarif in der Premium-Schicht. Die Zahnbehandlung wird mit 90 Prozent erstattet, der Zahnersatz mit 72 Prozent. Der jährliche Selbstbehalt von 360 Euro schafft dabei einen moderaten Einstiegspunkt ohne extreme Kostenbeteiligung.
Als geschlossener Tarif steht der AXA EL Bonus 541/18 AW externen Neukunden nicht mehr zur Verfügung, doch Bestandsversicherte der AXA können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Die Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifs aus der Alten Welt schrumpft mit der Zeit, was zu steigenden Beitragszuschlägen führen kann. Gerade deshalb lohnt sich regelmäßig eine Überprüfung: Häufig finden sich innerhalb des gleichen Versicherers neuere oder optimierte Tarife mit besserer Kostenkontrolle und gleichwertigen oder besseren Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihren AXA PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen konkret zur Verfügung stehen.
Basismerkmale
EL Bonus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL Bonus: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL Bonus: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. 75% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
EL Bonus: Regel- und Belegarztleistungen.
EL Bonus: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL Bonus: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



