AXA EL Bonus, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL Bonus, 541/20 AW im Detail
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem EL Bonus 541/20 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der älteren Welt an. Der Tarif besticht durch großzügige ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, eine vollständige Zahnbehandlung ohne Kostendeckel und 80 Prozent Zahnersatzerstattung. Mit einem Selbstbehalt von 360 Euro jährlich und Mehrbettzimmerversorgung im Krankenhaus positioniert sich der AXA EL Bonus als Mittelklasse-Tarif mit Premium-Features im Zahnbereich.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten des AXA-Bestands neue Optionen: In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem moderneren Tarif des gleichen Versicherers, Beiträge zu stabilisieren und von neueren Leistungsmerkmalen zu profitieren. Geschlossene Tarife wie der EL Bonus 541/20 AW sehen ihre Risikogemeinschaft allmählich schrumpfen, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Ein gezielter Wechsel kann hier häufig entlasten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermittelt für Sie konkret, ob und in welchem Umfang ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
EL Bonus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL Bonus: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL Bonus: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. 75% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
EL Bonus: Regel- und Belegarztleistungen.
EL Bonus: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL Bonus: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



