AXA EL Bonus, KGU, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL Bonus, KGU, 541/18 AW im Detail
Der AXA EL Bonus, KGU, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Generation. Mit einem Selbstbehalt von 360 Euro jährlich und GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen bietet dieser Tarif solide Erstattungen bei ambulanten Behandlungen. Die stationäre Versorgung umfasst Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung. Im Zahnbereich erstattet der Tarif 90% der Zahnbehandlung und 72% des Zahnersatzes, jeweils ohne Summenbegrenzung - ein großer Vorteil für umfassende zahnmedizinische Versorgung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist für bestehende AXA-Versicherte häufig die Antwort auf Beitragserhöhungen. Geschlossene Tarife wie dieser leiden unter einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Prämienanstiegen führt. Ein Wechsel zu einem moderneren Tarif der AXA kann in vielen Fällen die Beiträge senken und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung tendenziell entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete AXA PKV-Tarif-Alternativen, mit denen Sie Ihren Schutz optimieren und Ihre Prämie senken können.
Basismerkmale
EL Bonus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL Bonus: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL Bonus: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. 75% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
EL Bonus: Regel- und Belegarztleistungen.
KGU: Privatarztbehandlung bei Unfall für max. 24 Monate.
EL Bonus: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGU: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL Bonus, KGU: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



