AXA EL Bonus, KGU, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL Bonus, KGU, 541/20 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif EL Bonus, KGU, 541/20 AW der AXA kombiniert über Höchstsätze hinausgehende ärztliche Leistungen mit umfassender Zahnversorgung. Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, stationäre Privatarztbehandlung bei Unfall, Zweibettzimmer sowie Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80%, ohne jährliche Summenbegrenzung. Bei einem jährlichen Selbstbehalt von 360 Euro richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf optimale ärztliche Versorgung und präventive Leistungen legen.
Als geschlossener Tarif ist dieser aus der Alten Welt stammende Bestandstarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Allerdings bietet sich für bestehende AXA-Versicherte der interne Tarifwechsel nach §204 VVG an, sofern ein günstiger erreichbarer Alternativtarif verfügbar ist. Die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Alten-Welt-Tarifs schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt und einen Wechsel häufig sinnvoll macht. In vielen Fällen können Versicherte dabei ihre Altersrückstellungen zu einem großen Teil mitnehmen und Gesundheitsfragen entfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselopportunitäten für Ihren AXA PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
EL Bonus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL Bonus: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL Bonus: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. 75% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
EL Bonus: Regel- und Belegarztleistungen.
KGU: Privatarztbehandlung bei Unfall für max. 24 Monate.
EL Bonus: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGU: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL Bonus, KGU: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



