AXA EL Bonus, KGU, ZPRO AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA EL Bonus, KGU, ZPRO AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA EL Bonus, KGU, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG aus der Alten Welt kombiniert überdurchschnittliche ambulante und zahnärztliche Leistungen mit moderatem 360-Euro-Selbstbehalt. Die GOÄ-Erstattung reicht bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und in medizinisch begründeten Fällen auch über die Höchstsätze hinaus. Zahnersatz wird mit 60% erstattet, bei Einhaltung des Prophylaxeprogramms stufenweise bis 100%. Sehhilfen und stationäre Psychotherapie sind enthalten.
Als geschlossener Tarif steht dieser nicht mehr für Neuversicherungen offen; die Risikogemeinschaft schrumpft durch Altersstruktureffekte, was Beitragssteigerungen begünstigt. Versicherte können hingegen innerhalb der AXA von anderen Tarifen in den EL Bonus, KGU, ZPRO AW wechseln, sofern dessen Leistungen ihren Anforderungen entsprechen. Der Weg nach oben durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG birgt oft Chancen auf stabilere Prämien und bessere Leistungen, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Situation und prüft, ob dieser AXA PKV-Tarif langfristig zu Ihnen passt oder ob ein interner Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
EL Bonus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
EL Bonus: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
EL Bonus: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. 75% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
EL Bonus: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
EL Bonus: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen beeinflussen den Gesundheitsbonus nicht.
Stationäre Leistungen
EL Bonus: Regel- und Belegarztleistungen.
KGU: Privatarztbehandlung bei Unfall für max. 24 Monate.
EL Bonus: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGU: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
EL Bonus, KGU: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



