AXA ELBonus-N, EPT-N, 541-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ELBonus-N, EPT-N, 541-N NW im Detail
Der AXA ELBonus-N, EPT-N, 541-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch eine großzügige ambulante Kostenerstattung auszeichnet. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. In medizinisch begründeten Einzelfällen können Rechnungen auch darüber hinaus erstattet werden. Mit einem Selbstbehalt von 360 Euro jährlich und Mehrbettzimmern im stationären Bereich positioniert sich dieser Tarif als solide, kostenbewusste Premium-Option.
Da der Tarif mittlerweile geschlossen ist, steht er neuen, externen Kunden nicht mehr offen, aber bestehende AXA-Versicherte können ihn über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Geschlossene Tarife der älteren Generation sehen sich oft mit schrumpfenden Versichertengemeinschaften konfrontiert, was tendenziell zu stärkeren Beitragsanpassungen führen kann. Besonders für langjährig Versicherte lohnt sich häufig eine Überprüfung, ob ein Wechsel zu einer moderneren, noch offenen Variante innerhalb der AXA Beiträge senkt und gleichzeitig die gleichen oder bessere Leistungen bewahrt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt ab, welche Optionen für Sie konkret verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft sämtliche Wechselmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif und zeigt auf, wie Sie ohne Leistungseinbußen sparen können.
Basismerkmale
ELBonus-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ELBonus-N: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ELBonus-N: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ELBonus-N: Regel- und Belegarztleistungen.
ELBonus-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ELBonus-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
541-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541-N: Keine Summenbegrenzung.
541-N: Nicht erforderlich.



