AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 360 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 75% pro Kalenderjahr

AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, 541-N NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N und 541-N aus der Neuen Welt kombiniert eine ambitionierte Leistungsstruktur mit einem moderaten Selbstbehalt von 360 EUR pro Jahr. Die ambulante Versorgung erfolgt über Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), mit Zusage auch darüber hinaus. Zahnersatz wird zu 80% erstattet, Kieferorthopädie zu 90%, ohne jährliche Summenbegrenzungen. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr abgedeckt, Sehhilfen mit 100 EUR alle 2 Versicherungsjahre.

Da dieser Tarif geschlossen ist, nimmt er keine Neuversicherten mehr auf. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt jedoch nicht zwangsläufig zu beschleunigten Beitragserhöhungen, solange die Altersstruktur des Kollektivs stabil bleibt und Kostentrends ausgeglichen ausfallen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen attraktivere Prämien mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bieten, ohne dass eine neuerliche Gesundheitsprüfung erforderlich wäre und bestehende Altersrückstellungen in der Regel vollständig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif für Ihre Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt360 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ELBonus-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ELBonus-N: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ELBonus-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

ELBonus-N: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ELBonus-N: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ELBonus-N: Regel- und Belegarztleistungen.

KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.

Gebührenordnung (stationär)

ELBonus-N: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

ELBonus-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).

Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

541-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541-N: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541-N: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, 541-N NW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Geschlossene Tarife wie die AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N und 541-N nehmen keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestandsversicherte desselben Versicherers können hingegen im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Dies eröffnet Optimierungsmöglichkeiten für Personen, die bereits bei der AXA versichert sind. Die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife schrumpft über die Zeit, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzen kann, insbesondere wenn Alter und medizinische Kostensteigerungen stärker wirken als Kapitalerträge.

Geschlossene Tarife wie diese werden von Versicherern selten aktiv beworben und sind oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann auf Basis Ihrer individuellen Situation beurteilen, ob ein Wechsel in einen solchen geschlossenen Tarif sinnvoll und möglich ist.

Tarifwechsel in der AXA: Chancen durch §204 VVG

Ein Wechsel innerhalb der AXA von einem älteren Tarif in die ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N oder 541-N ist möglich, wenn Sie bereits AXA-Kunde sind. Nach §204 VVG gelten besondere Regeln: In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Rahmen unserer Analyse, ob ein Wechsel zu besseren Bedingungen realisierbar ist. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Perspektiven für Sie offenstehen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif - der Ausweg

In geschlossenen Tarifen wie der AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N oder 541-N sinkt die Versichertengemeinschaft über die Jahre. Ohne Zustrom von Jungversicherten müssen höhere Kostensteigerungen auf eine kleinere Prämienzahlergruppe verteilt werden, was zu merklichen Beitragssprüngen führen kann. Hinzu kommen die generellen Kostentrends in der medizinischen Versorgung sowie mögliche Rückgänge bei den Kapitalerträgen, die zur Beitragsstabilisierung herangezogen werden.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren AXA-Tarif bietet häufig Raum für Einsparungen, teilweise bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen. Vergleichen Sie die Situation anhand des Beitragserhöhungs-Charts des Versicherers, um die Entwicklung Ihres aktuellen Tarifs nachzuvollziehen. Danach können Sie auf Basis einer qualifizierten Analyse entscheiden, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine objektive Übersicht: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, 541-N NW

Die Tarife erstatten ambulante Behandlungen bis zu 100% bei Primärarztwahl, ansonsten 75% bis zur Überweisung, mit GOÄ-Sätzen bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen. Psychotherapie deckt bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr zu 75% ab. Sehhilfen werden mit 100 EUR alle 2 Versicherungsjahre erstattet. Zahnbehandlung ist zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% abgedeckt, ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt beträgt 360 EUR pro Jahr. Stationär ist Privat- und Chefarztbehandlung versichert, auf Mehrbettzimmerniveau.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft nicht durch Jungversicherte ergänzt wird und mit der Zeit altern wird. Dies kann zu beschleunigten Beitragssteigerungen führen, da die Kostensteigerungen auf eine kleinere, älter werdende Gruppe verteilt werden. Für bestehende AXA-Versicherte eröffnet sich jedoch die Möglichkeit, innerhalb des Versicherers per §204 VVG-Tarifwechsel von älteren in diese modernen Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 360 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies positioniert den Tarif im mittleren Segment der Selbstbeteiligungen: weder vollständig ohne Selbstbehalt noch mit hohen dreistelligen Sprüngen. Der Selbstbehalt reduziert die regelmäßige Prämie, bedeutet aber für den Versicherten einen eigenen Kostenanteil bis zu dieser Höhe pro Jahr.
Ja, als bestehender AXA-Kunde können Sie nach §204 VVG innerhalb des Versicherers wechseln. Ob ein günstigerer Tarif verfügbar ist und ob dieser gleichwertige oder bessere Leistungen bietet, hängt von Ihrer individuellen Situation, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen vermieden werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beantwortet diese Frage für Ihre spezifische Situation. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Geschlossene Tarife wie dieser können langfristig mit höheren Beitragssprüngen rechnen, da die schrumpfende Versichertengemeinschaft die Kostenentwicklung allein tragen muss. Jüngere Versicherte mit stabilem Gesundheitszustand profitieren oft von einem Wechsel in einen offenen Tarif mit breiterer Altersstruktur. Ältere Versicherte müssen abwägen, ob mögliche Einsparungen den Verwaltungsaufwand wert sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert diese Frage individuell und zeigt auf, welche konkreten Optionen für Sie bestehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert