AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, Vital-Z-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, Vital-Z-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N und Vital-Z-N der AXA Krankenversicherung AG ist ein Versicherungsprodukt der neuen Welt mit breiter Leistungspalette. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen, bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen) und in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 360 EUR, die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Regelarztbehandlung sowie Belegarztleistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.
Als geschlossener Tarif nimmt der AXA ELBonus-N und seine Module keine neuen, externen Kunden mehr auf, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt allerdings zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, was Bestandsversicherte verstärkt zum Tarifoptimierungscheck motiviert. Viele finden durch einen Wechsel zu günstigeren, neueren Tarifen bei gleicher oder verbesserter Leistung Entlastung, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein muss.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret auf, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Sie verfügbar sind und wie Sie dauerhaft sparen können.
Basismerkmale
ELBonus-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ELBonus-N: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ELBonus-N: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ELBonus-N: Regel- und Belegarztleistungen.
KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.
ELBonus-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ELBonus-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).
Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.
Zahnleistungen
Vital-Z-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vital-Z-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Vital-Z-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Vital-Z-N: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



