AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 360 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 75% pro Kalenderjahr

AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, Vital-Z-N NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N und Vital-Z-N der AXA Krankenversicherung AG ist ein Versicherungsprodukt der neuen Welt mit breiter Leistungspalette. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen, bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen) und in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 360 EUR, die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Regelarztbehandlung sowie Belegarztleistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.

Als geschlossener Tarif nimmt der AXA ELBonus-N und seine Module keine neuen, externen Kunden mehr auf, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt allerdings zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, was Bestandsversicherte verstärkt zum Tarifoptimierungscheck motiviert. Viele finden durch einen Wechsel zu günstigeren, neueren Tarifen bei gleicher oder verbesserter Leistung Entlastung, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein muss.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret auf, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Sie verfügbar sind und wie Sie dauerhaft sparen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt360 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ELBonus-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ELBonus-N: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ELBonus-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

ELBonus-N: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ELBonus-N: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ELBonus-N: Regel- und Belegarztleistungen.

KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.

Gebührenordnung (stationär)

ELBonus-N: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

ELBonus-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).

Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
85 %
Kieferorthopädie
85 %
Material- & Laborkosten
85 %
Gebührenordnung (Zahn)

Vital-Z-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Vital-Z-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Vital-Z-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Vital-Z-N: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Versicherte der AXA?

Der AXA ELBonus-N und seine Module sind nicht mehr für Neukunden zugänglich; neue, externe Interessenten finden diesen Tarif nicht im aktuellen Vermittlungsangebot. Allerdings dürfen Bestandsversicherte des Versicherers AXA ihn noch beziehen und können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG auch zu solchen Tarifen wechseln. Das Versichertenkollektiv in geschlossenen Tarifen schrumpft jedoch kontinuierlich, da Todesfälle und Kündigungen nicht durch Neuzugänge kompensiert werden.

Diese demografische Entwicklung führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in älteren, geschlossenen Bestandstarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch ältere und geschlossene Tarife der AXA und kann gezielt prüfen, ob ein Wechsel zu einem offenen oder günstigeren geschlossenen Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen möglich ist.

Tarifwechsel im AXA ELBonus-N und seinen Modulen: Chancen und Grenzen

Viele Versicherte in diesem Tarif können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA profitieren. Der Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif ist beim gleichen Versicherer oft möglich, ohne dass Sie die AXA wechseln müssen. Beim Tarifwechsel können in der Regel Ihre Altersrückstellungen übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkret gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Zieltarife im Portfolio der AXA verfügbar sind und ob ein Wechsel ohne Leistungsverzicht realisierbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die konkreten Einsparungsmöglichkeiten auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA ELBonus-N: Tarifwechsel als Ausweg

Der AXA ELBonus-N und seine Module unterliegen als geschlossene Tarife einem typischen Problem älteren Versichertenbestands: Das Versichertenkollektiv wird immer älter und kleiner, medizinische Kosten steigen, während neue Beitragszahler hinzukommen. Dies führt oft zu Beitragserhöhungen, die deutlich über dem Anstieg der medizinischen Kosten liegen. Dazu kommt, dass die 360 EUR Selbstbeteiligung pro Jahr zwar moderat ist, aber in Kombination mit der Mehrbettzimmer-Regelung und dem Alter des Tarifes die Anpassungsspielräume begrenzen.

Der Ausweg liegt häufig im internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder günstiger kalkulierten Tarif. Viele Versicherte finden dadurch Tarife mit besseren Leistungen (zum Beispiel Einbettzimmer statt Mehrbettzimmer, höhere Zahnquoten) zu deutlich niedrigeren Beiträgen, ohne dass die bereits angesammelten Altersrückstellungen verloren gehen. Prüfen Sie auf dem Beitragserhöhungs-Chart die historischen Beitragssteigerungen im Tarif und bei konkurrierenden AXA-Tarifen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse errechnet für Ihre persönliche Situation die beste Alternative - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, Vital-Z-N NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen und bis zu 100 EUR für Sehhilfen pro 2 Versicherungsjahre. Psychotherapie wird mit 75% bis zu 30 Sitzungen jährlich erstattet. Zahnbehandlung kostet 100%, Zahnersatz wird mit 75% bis 85% erstattet, wobei jährliche Limits von 1.000 EUR im 1. Jahr bis 5.000 EUR im 5. Jahr gelten. Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer mit Regelarztleistungen und Belegarztbehandlung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen. Der Selbstbehalt liegt bei 360 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass externe Interessenten diesen Tarif nicht neu abschließen können. Die bestehende Risikogemeinschaft wird durch Todesfälle und Kündigungen kontinuierlich kleiner, ohne dass Neumitglieder hinzukommen. Dies führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Bestandsversicherte der AXA können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu solchen Tarifen wechseln oder innerhalb des Tarifs bleiben.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 360 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt im gehobenen Segment und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Nach Erreichen dieser Summe trägt der Versicherer die weiteren Kosten vollständig oder anteilig (je nach Leistungsbereich).
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Dabei können Sie in einen günstigeren oder besseren Tarif wechseln, ohne dass Sie den Versicherer verlassen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und lässt sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, wenn der aktuelle Tarif starke Beitragssprünge aufweist und Sie jünger sind oder einen guten Gesundheitszustand haben. Da dieser Tarif geschlossen ist, profitiert die Risikogemeinschaft nicht von neuen, jungen Mitgliedern, was die Prämien zusätzlich belastet. Ob ein Wechsel tatsächlich die beste Lösung für Ihre persönliche Situation ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nach gründlicher Analyse beurteilen. Alter, Gesundheitszustand, der genaue Versicherungsumfang und verfügbare Alternativtarife spielen dabei eine wichtige Rolle.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert