AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, Z100S-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, Z100S-N NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, Z100S-N NW der AXA gehört zur Neuen Welt und kombiniert hochwertige ambulante Leistungen mit privater Krankenhausbehandlung. Die Tarifgruppe erstattet bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen und in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar über die Höchstsätze hinaus, bei Belegarzt-Behandlungen gleichfalls bis 3,5-fach GOÄ. Mit 360 Euro Jahres-Selbstbehalt liegt dieser Tarif im moderaten Bereich, während die ambulante Behandlung ein intelligentes Primärarzt-Modell mit 100% Erstattung bei Einhaltung der Abläufe bietet. Die Zahnersatzversicherung deckt 80% ab, wobei die ersten 511,29 Euro pro Kalenderjahr zu 100% erstattet werden.
Als geschlossener Tarif steht die ELBonus-N-Gruppe derzeit nicht für Neukunden zur Verfügung; allerdings können Bestandsversicherte der AXA im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu diesem Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, sodass gerade für langjährig Versicherte ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif häufig Kostenersparnisse bietet. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen problemlos mitgenommen, und Gesundheitsprüfungen sind oft nicht erforderlich oder nur eingeschränkt notwendig.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Sie ein Wechsel aus diesem AXA PKV-Tarif vorteilhaft ist.
Basismerkmale
ELBonus-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ELBonus-N: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ELBonus-N: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ELBonus-N: Regel- und Belegarztleistungen.
KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.
ELBonus-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
ELBonus-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).
Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.
Zahnleistungen
Z100S-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z100S-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z100S-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z100S-N: Bei Zahnersatz erforderlich.



