AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 360 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 75% pro Kalenderjahr

AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, ZPRO-N NW im Profil

AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, ZPRO-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit bemerkenswerten ambulanten und zahnärztlichen Leistungen. Die ambulante GOÄ-Erstattung reicht bis zu den Höchstsätzen, in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, zum 2,5-fachen für technische und zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Hinzu kommen Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr zu 75%, Sehhilfen (100 Euro je zwei Versicherungsjahre), alternative Medizin und Vorsorge ohne Selbstbehalt. Im stationären Bereich erstattet der Tarif nach Regelleistungen sowie in bestimmten Fällen auch Privatarztbehandlung bis zu den Höchstsätzen. Mit einem Selbstbehalt von 360 Euro pro Versicherungsjahr bleibt die finanzielle Eigenbeteiligung moderat.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG sind für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers häufig möglich. Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Als geschlossener Tarif wird die Risikogemeinschaft durch fehlende Neuzugänge zusätzlich belastet, was zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen führt und einen Tarifwechsel besonders attraktiv macht. Die Altersrückstellungen können in der Regel teilweise oder vollständig mitgenommen werden, wobei die genauen Bedingungen vom individuellen Einzelfall abhängen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt360 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ELBonus-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ELBonus-N: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ELBonus-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

ELBonus-N: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ELBonus-N: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ELBonus-N: Regel- und Belegarztleistungen.

KG-SU-N: Privatarztbehandlung bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers), danach auch für alle weiteren Krankheiten.

Gebührenordnung (stationär)

ELBonus-N: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

KG-SU-N: Bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

ELBonus-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

KG-SU-N: Bei schweren Krankheiten oder bei Unfall 100% der Restkosten nach Vorleistung eines Tarifes des Versicherers für stationäre Regelleistungen für stationäre Psychotherapie ohne Leistungseinschränkung (nach Eintritt der schweren Krankheit oder bei Unfall auch für alle weiteren Aufenthalte und Krankheiten).

Kein Versicherungsschutz bei Unfall bei Extremsport; Krankheiten infolge psychischer Einwirkung; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten; Gesundheitsschädigungen durch Strahlen; Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO-N: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, ZPRO-N NW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif für AXA-Versicherte?

Der AXA ELBonus-N und seine Kombinationsmodule sind nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das Versichertenkollektiv schrumpft dadurch kontinuierlich, während die medizinischen Kosten steigen. Diese Dynamik führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte der AXA bleibt jedoch der Weg der internen Tarifwechsel nach §204 VVG offen: Sie können in andere offene oder geschlossene AXA-Tarife migrieren, um höhere Kosten zu vermeiden.

Geschlossene Tarife werden oft aus dem aktiven Marketing genommen und erscheinen nicht mehr in öffentlichen Tarifvergleichen. Unser Sachverständiger verfügt über tiefgreifendes Wissen zu solchen Alt-Tarifen und kann genau bewerten, ob für Sie ein Wechsel rentabel ist, welche neuen AXA-Module Ihre Leistungen erhalten, und wie Sie dabei von Altersrückstellungen profitieren. Der Wechsel ist innerhalb desselben Versicherers deutlich einfacher als ein kompletter Versichererwechsel.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen für AXA-Versicherte

Der interne Tarifwechsel innerhalb der AXA ist ein Privileg für Bestandsversicherte und wird von §204 VVG geschützt. Sie können ohne Außenkündigung in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und wie umfassend Ihre bestehenden Altersrückstellungen übertragen werden, hängt vom konkreten Zielplan ab und muss im Einzelfall geprüft werden. In vielen Fällen entfällt eine Neugesundheitsprüfung oder ist deutlich vereinfacht. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation im Detail und zeigt auf, welche Wechseloptionen für Sie praktikabel sind, wie sich Ihre Beiträge entwickeln und welche Leistungsveränderungen damit einhergehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen eine sichere Grundlage für diese Entscheidung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Auswege prüfen

Geschlossene Bisex-Tarife wie der AXA ELBonus-N sind einer doppelten Belastung ausgesetzt: Die medizinischen Kosten steigen branchenweit an, während die schrumpfende, überalternde Risikogemeinschaft weniger Neuzuschüsse generiert. Das Ergebnis sind Beitragssprünge, die oft deutlich über dem Inflationsniveau liegen. Viele Versicherte in diesem Tarif berichten von zweistelligen Steigerungsraten, was einen Tarifwechsel zu einer wirksamen Gegenstrategie macht.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren AXA-Tarif kann häufig zu spürbar niedrigeren Prämien führen, oft sogar bei Wahrung vergleichbarer oder besserer Leistungen. Der Versichererwechsel bleibt damit entbehrlich. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage an - er dokumentiert diese Entwicklung eindrucksvoll. Mit der Unterstützung von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsoptionen und die Sicherheit, die richtige Entscheidung zu treffen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA ELBonus-N, EPT-N, KG-SU-N, ZPRO-N NW

Der AXA ELBonus-N kombiniert ambulante GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen) mit einem Selbstbehalt von 360 Euro im Jahr. Das Modul EPT-N zahlt Psychotherapie mit 75% bis maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden mit 100 Euro je zwei Versicherungsjahre entschädigt. Alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind ohne Selbstbeteiligung enthalten. Der Zahnanteil ZPRO-N erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60% (bis 100% mit Prophylaxeprogramm) und Kieferorthopädie zu 60%, mit jährlichen Summenbegrenzungen von 1.278 bis 6.391 Euro aufsteigend. Im Krankenhaus erfolgt Belegarzt-Abrechnung, im Falle schwerer Krankheiten oder Unfall auch Privatarztbehandlung (KG-SU-N) bis zu den GOÄ-Höchstsätzen.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert, was zu Beitragserhöhungen führt, die über dem branchenüblichen Durchschnitt liegen. Für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich dadurch gerade die Chance eines internen Tarifwechsels, um in modernere oder offenere AXA-Tarife zu migrieren und damit Beitragsstabilität zurückzugewinnen.
Der Selbstbehalt beträgt 360 Euro pro Versicherungsjahr und wird in allen Bereichen (Ambulanz, Zahnbehandlung, teilweise stationär) angewendet. Ausnahmen gibt es für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und bestimmte Zahnleistungen. Mit 360 Euro liegt dieser Selbstbehalt im unteren bis mittleren Bereich der PKV und bietet somit einen moderaten Kostenschutz mit überschaubarer Eigenbeteiligung.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. Ein solcher Wechsel ist häufig mit niedrigeren Beiträgen und in vielen Fällen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und wie Ihre Altersrückstellungen transferiert werden, hängt vom konkreten Zielplan ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Optionen in Ihrer persönlichen Situation bestehen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Bei einem geschlossenen Bisex-Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft wie dem AXA ELBonus-N lohnt sich ein Wechsel häufig, besonders wenn Sie mehrjährig hohe Beitragssteigerungen erlebt haben. Ob und wie viel Sie konkret sparen, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, dem verfügbaren Zielplan und den geltenden Altersrückstellungen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt eine detaillierte Vergleichsrechnung durch und zeigt Ihnen auf, welcher AXA-Tarif Ihre Situation am besten löst - mit realistischen Beitragsprognosen und klarer Sicht auf die Leistungsveränderungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert