AXA ELBonus-N, EPT-N, Z100S-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA ELBonus-N, EPT-N, Z100S-N NW im Detail
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit ELBonus-N, EPT-N und Z100S-N einen geschlossenen Bisex-Tarif der Neuen Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen an. Der Tarif kombiniert GOÄ-Sätze bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen mit medizinisch begründeten Einzelfall-Übersteigungen. Im zahnärztlichen Bereich greift ein umfassendes Konzept: Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100 Prozent erstattet, danach zu 80 Prozent, mit einer aufbauenden jährlichen Anerkennungsfähigkeit bis 6.391,15 EUR im fünften Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif ist dieser nicht mehr für Neuabschlüsse offen, was in der schrumpfenden Risikogemeinschaft zu Herausforderungen bei der Beitragsstabilität führt. Für bestehende AXA-Versicherte jedoch eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine attraktive Option: In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und eine Tarifoptimierung zu niedrigeren Beiträgen kann möglich sein, ohne dass eine vollständige Neuprüfung erforderlich ist. Der 360-Euro-Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im unteren bis mittleren Segment und trägt zur Prämienverantwortung bei.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob ein AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Optimierungen realistisch sind.
Basismerkmale
ELBonus-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ELBonus-N: 100,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
ELBonus-N: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wird eine Folgebehandlung von einem Primärarzt durchgeführt bzw. von einem Facharzt nach Überweisung durch den Primärarzt, werden alle weiteren Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
EPT-N: 75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ELBonus-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ELBonus-N: Regel- und Belegarztleistungen.
ELBonus-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ELBonus-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100S-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z100S-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z100S-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z100S-N: Bei Zahnersatz erforderlich.



