AXA GEXTRA2U, Kompakt Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA GEXTRA2U, Kompakt Zahn-U im Überblick
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem GEXTRA2U, Kompakt Zahn-U einen offenen Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch großzügige ambulante und zahnmedizinische Leistungen auszeichnet. Die Besonderheit: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus für ambulante und stationäre Behandlung, dazu 100% Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, operative Sehschärfenkorrektionen bis 5.000 EUR innerhalb von 5 Jahren sowie ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung. Mit einem Selbstbehalt von 450 EUR pro Versicherungsjahr und Einbettzimmer-Garantie bietet dieser Tarif eine solide Kombination aus hoher Leistung und moderatem Eigenrisiko.
Als offener Tarif profitiert der GEXTRA2U von einer stabilen Altersstruktur durch die aktive Aufnahme von Neukunden, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen beitragen kann. Bestandsversicherte anderer AXA-Tarife können nach §204 VVG in den GEXTRA2U wechseln und häufig von niedrigeren Prämien und gleichwertigen oder besseren Leistungen profitieren; in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung fällt oft weg.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob dieser AXA PKV-Tarif optimal zu Ihrer Situation passt oder ob ein Tarifwechsel Einsparpotenziale eröffnet.
Basismerkmale
GEXTRA2U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GEXTRA2U: Erstattet werden max.
- 600,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren
- 5.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) innerhalb von 5 Kalenderjahren.
GEXTRA2U: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
GEXTRA2U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR pro Kalenderjahr für Allergikerbettwäsche
- 2.000,-EUR für Perücken
- 2.000,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 3.000,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
GEXTRA2U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
GEXTRA2U: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
GEXTRA2U: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen jeweils einmal pro Kalenderjahr
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers)
- max. 300,-EUR pro Kalenderjahr für Präventionskurse.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden erstattet, auch für private Auslandsreisen.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
GEXTRA2U: Privatarztbehandlung.
GEXTRA2U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GEXTRA2U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



