AXA VA100-2-N, KGH2-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA100-2-N, KGH2-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VA100-2-N und KGH2-N der AXA gehört zur neuen Welt und zeichnet sich durch einen Selbstbehalt von 0 Euro aus. Das ist eine Besonderheit, denn mit diesem Tarif entfällt die klassische Jahresfranchise vollständig. Abgedeckt sind ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt sowie Zahnersatz zu 75 Prozent. Psychotherapie mit maximal 20 Sitzungen pro Kalenderjahr und Sehhilfen bis 307 Euro alle 24 Monate runden das Leistungsspektrum ab.
Als geschlossener Tarif steht der VA100-2-N aktuell nicht für Neuversicherungen zur Verfügung, doch bestehende Versicherte innerhalb der AXA können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt allerdings tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen. Gleichzeitig bietet die Null-Selbstbehalt-Struktur bei einem Wechsel in einen anderen AXA-Tarif häufig Sparpotenzial, da viele Beteiligungsvarianten mit moderat ausgestatteten Selbstbehalten günstiger sind und gleichwertige Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel zu einem besseren AXA-Tarif passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob Sie durch einen internen Tarifwechsel Ihre AXA PKV-Tarif-Situation verbessern können.
Basismerkmale
VA100-2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA100-2-N: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA100-2-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA100-2-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA100-2-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
VA100-2-N+KGH2-N: Privatarztbehandlung.
VA100-2-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGH2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VA100-2-N, KGH2-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA100-2-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VA100-2-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA100-2-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
VA100-2-N: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.



