AXA VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW im Profil
Der AXA VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der neuen Welt. Mit null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und Zahnersatzdeckung von 75% bei einem jährlichen Höchstbetrag von bis zu 6.391,15 Euro bietet dieser Tarif umfangreiche ambulante und stationäre Leistungen. Die Abdeckung erstreckt sich auf Privatarztbehandlung im Krankenhaus, bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr und visuelle Hilfsmittel von bis zu 307 Euro alle 24 Monate.
Als geschlossener Tarif steht der VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW nicht mehr offen für Neukunden. Die Risikogemeinschaft schrumpft, was typischerweise zu über dem Durchschnitt liegenden Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen, um in bessere Tarife zu wechseln oder die Prämie zu senken, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, ob ein Tarifwechsel zu einem besseren AXA PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
VA100-2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA100-2-N: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA100-2-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA100-2-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA100-2-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
VA100-2-N+KGH2-N: Privatarztbehandlung.
VA100-2-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGH2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VA100-2-N, KGH2-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA100-2-N+ZA25-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA100-2-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZA25-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA100-2-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZA25-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
VA100-2-N: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.
ZA25-N: Bei Zahnersatz erforderlich.



