AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

AXA VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW im Profil

Der AXA VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der neuen Welt. Mit null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und Zahnersatzdeckung von 75% bei einem jährlichen Höchstbetrag von bis zu 6.391,15 Euro bietet dieser Tarif umfangreiche ambulante und stationäre Leistungen. Die Abdeckung erstreckt sich auf Privatarztbehandlung im Krankenhaus, bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr und visuelle Hilfsmittel von bis zu 307 Euro alle 24 Monate.

Als geschlossener Tarif steht der VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW nicht mehr offen für Neukunden. Die Risikogemeinschaft schrumpft, was typischerweise zu über dem Durchschnitt liegenden Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen, um in bessere Tarife zu wechseln oder die Prämie zu senken, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, ob ein Tarifwechsel zu einem besseren AXA PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VA100-2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

VA100-2-N: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.

Psychotherapie

VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

VA100-2-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

VA100-2-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

VA100-2-N: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

VA100-2-N+KGH2-N: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

VA100-2-N: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

KGH2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

VA100-2-N, KGH2-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
100 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
100 %
Gebührenordnung (Zahn)

VA100-2-N+ZA25-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VA100-2-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet

  • Prophylaxe wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

ZA25-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VA100-2-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.

ZA25-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VA100-2-N: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.

ZA25-N: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW?

Der Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten auf und wird von der AXA nicht mehr aktiv vermarktet. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu demografischen Verschiebungen, die Beitragssteigerungen beschleunigen. Allerdings: Wenn Sie bereits bei der AXA versichert sind, können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG auch weiterhin in solche geschlossenen Tarife hineinwechseln, um optimierte Leistungen oder niedrigere Beiträge zu nutzen.

Ältere und geschlossene Tarife werden häufig nicht in öffentlichen Vergleichstools gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über das gesamte Tarifportfolio der AXA und kann auch geschlossene Tarife empfehlen, wenn sie zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel und Altersrückstellungen im Überblick

Ein Wechsel innerhalb der AXA über §204 VVG ist möglich. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen, und in den meisten Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren persönlichen Tarifwechsel kostenfrei und zeigt konkrete Optionen auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung für Ihre AXA-Versicherung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen bei geschlossenen Tarifen: Handlung statt Warten

Geschlossene Tarife wie der VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW erleben häufig steilere Prämienanstiege als offene Tarife, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und altert. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine immer kleinere Versichertenbasis, was die Beitragslast pro Kopf erhöht. Diese Entwicklung ist strukturell bedingt und trifft viele Bestandstarife der AXA.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist die gezielte Antwort: Ein Wechsel zu moderaterer Versicherungsstruktur oder besserer Beitragsstabilität ist in vielen Fällen ohne Leistungsverzicht und mit Mitnahme der Altersrückstellungen möglich. Vergleichen Sie die aktuellen Beitragserhöhungen und verfügbaren Alternativen im Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Übersicht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie Sie mit einem Wechsel gegensteuern können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA VA100-2-N, KGH2-N, ZA25-N NW

Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen ab, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung bis zu diesen Höchstsätzen, vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen bis zum 5-fachen Satz. Zahnersatz wird zu 75% bis zu jährlich 6.391,15 Euro (gestaffelt im ersten Versicherungsjahr) erstattet. Sie erhalten bis zu 307 Euro für Sehhilfen alle 24 Monate, max. 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, kostenlose Prophylaxe und Impfungen ohne Eigenanteil.
Der Tarif wurde von der AXA geschlossen und wird für Neukunden nicht mehr angenommen. Das Versichertenkollektiv schrumpft dadurch, und die Beitragsstabilität sinkt. Bestandsversicherte der AXA profitieren aber vom §204 VVG Recht, auch in geschlossene Tarife hineinzuwechseln, wenn dies sinnvoll ist. Der geschlossene Status signalisiert, dass bessere oder stabilere Alternativen möglich sind.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro pro Versicherungsjahr, d.h. Sie zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsfall. Dies ist eines der attraktivsten Merkmale des Tarifs und positioniert ihn als Vollschutz-Tarif ohne Abzüge. Damit entfällt eine finanzielle Hürde bei der Inanspruchnahme von Leistungen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. In vielen Fällen sind Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in den meisten Fällen werden Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umsetzbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale.
Besonders wenn Sie mit Beitragserhöhungen belastet sind oder nicht alle Leistungsoptionen des Tarifs nutzen, kann ein Wechsel zu Einsparungen führen. Junge oder ältere Versicherte mit unterschiedlichen Gesundheitsprofilen profitieren von maßgeschneidertem Schutz. Wenn Ihnen voller Zahnersatz (75%) nicht notwendig ist, kann die Wahl eines Zahnzusatz-Tarifs wie des ZA25-N die Beiträge senken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet anhand Ihres Alters, Ihrer Gesundheit und Ihrer Leistungsbedarfe, ob und welcher Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert