AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

AXA VA100-2-N NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA100-2-N NW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine solide Grundversorgung ohne Selbstbehalt mit moderaten Tarifanforderungen. Ambulant werden ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet (3,5-fach), Zahnersatz zu 75 Prozent, und Sehhilfen bis 307 Euro alle 24 Monate. Stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, dafür kostenlos und zuverlässig über Regelversicherte.

Als geschlossener Tarif ist der VA100-2-N-NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; der Versichertenbestand schrumpft, was die Beitragsentwicklung mittelfristig verschärft. Innerhalb der AXA können bestehende Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in günstigere oder leistungsstärkere Tarife wechseln. Ein Tarifwechsel bietet häufig die Chance, Prämien zu senken oder in Tarife mit Einbettzimmer und Chefarztoption zu wechseln, ohne dabei die Altersrückstellungen zu verlieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie der AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Wechselmöglichkeiten bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
  • Prophylaxe wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: VA100-2-N NW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für Versicherte im VA100-2-N?

Weil dieser Bisex-Tarif der AXA nicht mehr für neue externe Kunden offen ist, bleibt sein Versichertenbestand konstant oder schrumpft. Das führt zu einer überproportionalen Alterung innerhalb der Risikogemeinschaft. Medizinische Kosten pro Kopf steigen, und die Beitragspflicht für jeden Versicherten wächst schneller als bei offenen Tarifen. Für Sie als Bestandsversicherter bedeutet das: Sie haben ein Wechselrecht nach §204 VVG und können bei Beitragserhöhungen aktiv umschwenken.

Geschlossene Tarife sind in der Versichererkommunikation oft weniger präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife wie den VA100-2-N-NW und kann konkret empfehlen, welche Alternativtarife derselben AXA für Sie kostenoptimal und leistungsgerecht sind.

Tarifwechsel im VA100-2-N: Ihre §204-VVG-Optionen

Sie können jederzeit innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln (§204 VVG). Die AXA wird in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen anrechnen und kann oft einen Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. Dies hängt jedoch von Ihrem konkreten Wechselziel und dem individuellen Versichertenprofil ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen durchführen und erfahren Sie, welche AXA-Tarife bessere Prämienkonditionen oder erweiterte Leistungen (etwa Einbettzimmer, Chefarzt oder höhere Zahnerstattung) bieten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VA100-2-N: Was tun?

Weil der VA100-2-N-NW eine geschlossene Risikogemeinschaft darstellt, altert diese kontinuierlich, und die Pro-Kopf-Kosten steigen. Erschwerend hinzu kommt, dass neue medizinische Technologien und steigende Laborkosten den Druck auf alle Versicherten dieses Tarifs erhöhen. Ein Bestandstarif wie dieser trägt damit naturgemäß ein erhöhtes Beitragserhöhungsrisiko.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihr wirksames Gegenmittel: Oft erhalten Sie in modernen, offenen AXA-Tarifen ähnliche oder sogar bessere Leistungen bei niedrigerer Prämie. Sehen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Kostentrajektorie des VA100-2-N mit verfügbaren Alternativen. Danach nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Wechseltarife zu identifizieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA VA100-2-N NW

Der Tarif zahlt ambulant ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Zahnbehandlung zu 75 Prozent, Zahnersatz ebenfalls 75 Prozent, Kieferorthopädie 75 Prozent. Sehhilfen werden bis 307 Euro alle 24 Monate erstattet. Psychotherapie: maximal 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. Stationär erfolgt die Versorgung als Regel- oder Belegarztleistung im Mehrbettzimmer. Ohne Selbstbehalt. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind enthalten. Naturheilverfahren werden bis zum Schulmedizin-Kostenrahmen erstattet.
Der VA100-2-N ist ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA. Das bedeutet: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Der Versichertenbestand ist endlich und schrumpft demografisch. Folge: Die Pro-Kopf-Kosten steigen und Beitragserhöhungen können überdurchschnittlich ausfallen. Für Bestandsversicherte ist der Status allerdings nicht negativ, sondern ein Signal zum Wechselrecht: Sie können problemlos zu günstigeren oder leistungsstärkeren AXA-Tarifen wechseln.
Der VA100-2-N hat keinen Selbstbehalt. Das ist ein großer Vorteil: Jede ärztliche Leistung, Zahnbehandlung oder stationäre Versorgung wird direkt ohne Eigenanteil per Jahresfranchise erstattet. Der Tarif positioniert sich damit in der Premiumklasse für Versicherte, die keine Zuzahlungen tragen möchten.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Dabei können Sie häufig in neuere, offenere Tarife wechseln und von niedrigeren Beiträgen profitieren. Die AXA wird Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen anrechnen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen. Lassen Sie sich eine kostenlose Analyse erstellen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Leistungsansprüchen ab. Weil der Tarif geschlossen ist und damit Beitragserhöhungsrisiko trägt, profitieren viele Versicherte von einem Wechsel in einen modernen, offenen AXA-Tarif mit besserer Risikodiversifizierung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob Sie gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien finden, ohne Ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Die Chancen stehen oft sehr gut, besonders wenn Sie noch nicht zu alt sind oder wenn Sie bereit sind, auf das Einbettzimmer zu verzichten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert