AXA VA100-2-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA100-2-N NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA100-2-N NW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine solide Grundversorgung ohne Selbstbehalt mit moderaten Tarifanforderungen. Ambulant werden ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet (3,5-fach), Zahnersatz zu 75 Prozent, und Sehhilfen bis 307 Euro alle 24 Monate. Stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, dafür kostenlos und zuverlässig über Regelversicherte.
Als geschlossener Tarif ist der VA100-2-N-NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; der Versichertenbestand schrumpft, was die Beitragsentwicklung mittelfristig verschärft. Innerhalb der AXA können bestehende Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in günstigere oder leistungsstärkere Tarife wechseln. Ein Tarifwechsel bietet häufig die Chance, Prämien zu senken oder in Tarife mit Einbettzimmer und Chefarztoption zu wechseln, ohne dabei die Altersrückstellungen zu verlieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie der AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Wechselmöglichkeiten bestehen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.



