AXA VA100-2-N, ZA25-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: AXA VA100-2-N, ZA25-N NW
Der AXA VA100-2-N, ZA25-N ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch die Kombination aus Null-Selbstbehalt und umfangreichen Leistungen auszeichnet. Versicherte erhalten ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zahnbehandlung zu 75 %, Zahnersatz zu 75 % und 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Die Zahnversicherung ZA25-N mit lediglich 25 % Erstattung und einer Jahresobergrenze von 127,82 EUR richtet sich dagegen an versicherte Familienmitglieder mit niedrigerem Zahnkostenrisiko oder als Zusatzoption.
Als geschlossener Tarif bietet der VA100-2-N einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA an - eine wertvolle Option für Versicherte, die angesichts steigender Beiträge eine kostengünstigere Alternative suchen. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifwechsel bei gleichzeitiger Leistungsoptimierung Prämien reduzieren; die Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden. Da der Tarif nicht mehr für externe Neukunden offen ist, konzentriert sich das Risikokollektiv auf den bestehenden Versichertenkreis, was längerfristig zu höheren Beitragsforderungen führen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren AXA-PKV-Tarif ein Wechsel zu besseren Konditionen infrage kommt und wie Ihre Altersrückstellungen gesichert bleiben.
Basismerkmale
VA100-2-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA100-2-N: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA100-2-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA100-2-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA100-2-N: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA100-2-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
VA100-2-N: Regel- und Belegarztleistungen.
VA100-2-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA100-2-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA100-2-N+ZA25-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA100-2-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZA25-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA100-2-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZA25-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
VA100-2-N: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.
ZA25-N: Bei Zahnersatz erforderlich.



