AXA VA 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA 100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA 100 AW ist ein Versicherungsprodukt der Alten Welt, das sich durch seine großzügige Ausstattung auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 0 EUR bezahlen Versicherte keinen jährlichen Eigenanteil. Zur Grundausstattung gehören die Behandlung durch einen Privatarzt im Krankenhaus, ein Einbettzimmer sowie eine umfassende zahnmedizinische Versorgung mit 75% Erstattung bei Zahnersatz. Ambulant übernimmt der Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Kontaktlinsen und Brillen bis zu 103 EUR jährlich sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Erstattung.
Als geschlossener Tarif ist die VA 100 AW für Neukunden nicht mehr zugänglich, nimmt aber keine neuen Versicherten auf. Das bedeutet für die verbleibende Risikogemeinschaft eine sinkende Versichertenzahl mit demografischer Alterung, was typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif mit besseren Konditionen ist für bestehende Versicherte häufig der Schlüssel, um Prämienerhöhungen zu begrenzen und von modernen Leistungsstrukturen zu profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob für Ihre Situation beim AXA PKV-Tarif ein vorteilhafter Wechsel realisierbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuellen Möglichkeiten.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
103,-EUR für Gestell (auch für Reinigungsmittel), Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung erfolgt einmal pro Versicherungsjahr.
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz erforderlich.



