AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

AXA VA 100/2 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA 100/2 AW der AXA Krankenversicherung AG ist ein Tarif der Alten Welt ohne Selbstbehalt, der ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen erstattet: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 75 Prozent ab, Prophylaxe sogar zu 100 Prozent. Stationär gibt es Regel- und Belegarztleistungen, aber nur Mehrbettzimmer. Psychotherapie ist mit bis zu 20 Sitzungen pro Kalenderjahr mitversichert.

Als geschlossener Tarif steht der VA 100/2 AW für Neukunden nicht mehr zur Verfügung; allerdings können bestehende Versicherte der AXA durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere Tarife wechseln und dadurch häufig Beiträge senken oder Leistungen optimieren. Alte-Welt-Tarife wie dieser sehen sich typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert, da die Versichertenkollektive schrumpfen und demografisch altern. Ein geplanter Tarifwechsel kann daher wirtschaftlich sinnvoll sein.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann die konkreten Optionen für Ihren AXA PKV-Tarif klären und aufzeigen, welche Optimierungspotenziale im Rahmen eines internen Tarifwechsels bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
  • Prophylaxe wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der VA 100/2 AW ein geschlossener Tarif?

Der VA 100/2 AW ist ein geschlossener Bestandstarif der AXA, das heißt, die AXA nimmt in diesem Tarif keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für bereits versicherte Kunden der AXA eröffnet sich allerdings die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um innerhalb des gleichen Versicherers zu optimieren oder die Beiträge zu senken. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung führen bei geschlossenen Alttarifen typischerweise zu Beitragserhöhungen, die überdurchschnittlich ausfallen können.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern in der Regel nicht mehr aktiv öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über fundierte Kenntnisse dieser Bestands- und Alt-Tarife und kann gezielt prüfen, ob und wie ein Wechsel in einen stabileren, oft günstigeren Tarif bei der AXA realisierbar ist, um Ihre langfristige Versorgungssicherheit zu verbessern.

Tarifwechsel im VA 100/2 AW: Was ist möglich?

Ja, ein Tarifwechsel ist möglich. Der §204 VVG räumt Ihnen als Bestandsversicherter das Recht ein, innerhalb der AXA in andere verfügbare Tarife zu wechseln. Bei einem solchen Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen häufig mitgenommen, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie wird deutlich reduziert. Allerdings hängt der genaue Umfang davon ab, welcher konkrete Zieltarif gewählt wird und welche Leistungsänderungen damit verbunden sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie zielgerichtet, welche Tarifoptionen in Betracht kommen und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse bekommen Sie eine konkrete Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VA 100/2 AW: Wechseloption nutzen

Der VA 100/2 AW als Alte-Welt-Tarif mit schrumpfendem Versichertenkollektiv ist besonders anfällig für wiederholte Beitragserhöhungen. Das steigende Durchschnittsalter der Versicherten und sinkende Umlagefähigkeit innerhalb der Gruppe führen regelmäßig zu Kostensteigerungen, die deutlich über der allgemeinen Inflationsrate liegen können.

Ein strategischer Tarifwechsel innerhalb der AXA eröffnet oft die Chance, Beiträge zu stabilisieren oder sogar zu senken. Der Blick auf verfügbare neuere Tarife mit besserer Risikoverteilung kann Ihnen langfristig Geld sparen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Kostendynamik nachzuverfolgen. Die gute Nachricht: Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können wir Ihre persönlichen Alternativen klären und Ihnen den optimalen Weg aufzeigen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA VA 100/2 AW

Der VA 100/2 AW deckt ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen ab: 3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Ohne Selbstbehalt zahlen Sie nie selbst. Zahnbehandlung wird zu 75 Prozent, Prophylaxe zu 100 Prozent erstattet. Zahnersatz und Kieferorthopädie erhalten Sie zu 75 Prozent, allerdings mit gestaffelten jährlichen Summengrenzen (1.278 EUR im ersten Jahr, aufsteigend bis 6.391 EUR nach fünf Jahren). Sehhilfen sind bis zu 307 Euro alle 24 Monate abgedeckt. Psychotherapie umfasst maximal 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. Stationär gibt es Regel- und Belegarztleistungen, aber nur im Mehrbettzimmer.
Der VA 100/2 AW ist ein geschlossener Tarif. Die AXA akzeptiert in diesem Tarif keine neuen Kunden von außen. Das hat die Folge, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und älter wird, was typischerweise zu höheren Beitragserhöhungen führt als in offenen Tarifen mit stabilerer Altersstruktur. Für bereits bei der AXA versicherte Personen besteht aber das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen AXA-Tarifen.
Der Selbstbehalt im VA 100/2 AW beträgt null Euro. Sie zahlen also keine jährliche oder pro Versicherungsfall geltende Eigenbeteiligung. Das bedeutet, dass Ihre Arztbesuche, Zahnarztbesuche und sonstigen Leistungen von Anfang an ohne Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Dieses Merkmal positioniert den Tarif im Premium-Segment ohne Kostenbeteiligung, was für Versicherte mit häufigen Leistungen vorteilhaft ist.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das bedeutet, Sie können innerhalb der AXA in einen günstigeren Tarif wechseln. In vielen Fällen werden dabei Ihre Altersrückstellungen mitgenommen, und in den meisten Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie wird deutlich reduziert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die konkreten Optionen zu identifizieren. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Tarifwechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihren aktuellen Beitragssteigerungen und den verfügbaren Alternativen bei der AXA ab. Geschlossene Alttarife wie der VA 100/2 AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, da das Versichertenkollektiv schrumpft. Ein Wechsel in einen neueren oder offeneren Tarif kann oft zu Prämienersparnissen führen oder die Leistungen besser an Ihre Bedürfnisse anpassen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und empfiehlt Ihnen konkret, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert