AXA VA 100/2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA 100/2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA 100/2 AW der AXA Krankenversicherung AG ist ein Tarif der Alten Welt ohne Selbstbehalt, der ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen erstattet: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 75 Prozent ab, Prophylaxe sogar zu 100 Prozent. Stationär gibt es Regel- und Belegarztleistungen, aber nur Mehrbettzimmer. Psychotherapie ist mit bis zu 20 Sitzungen pro Kalenderjahr mitversichert.
Als geschlossener Tarif steht der VA 100/2 AW für Neukunden nicht mehr zur Verfügung; allerdings können bestehende Versicherte der AXA durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere Tarife wechseln und dadurch häufig Beiträge senken oder Leistungen optimieren. Alte-Welt-Tarife wie dieser sehen sich typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert, da die Versichertenkollektive schrumpfen und demografisch altern. Ein geplanter Tarifwechsel kann daher wirtschaftlich sinnvoll sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann die konkreten Optionen für Ihren AXA PKV-Tarif klären und aufzeigen, welche Optimierungspotenziale im Rahmen eines internen Tarifwechsels bestehen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.



