AXA VA 100/2, KGH2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA 100/2, KGH2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif VA 100/2, KGH2 AW der AXA richtet sich an Bestandsversicherte mit Wert auf hohe ärztliche Leistungen ohne finanzielle Hürden. Besonderheit: Der Tarif hat einen Selbstbehalt von 0 EUR, was bedeutet, dass Versicherte bei jedem Arztbesuch oder jeder Behandlung volle Kostenerstattung bis zu den vereinbarten Höchstsätzen erhalten. Ambulant und stationär werden Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (ärztliche Leistungen 3,5-fach) erstattet; beim Zahnarzt erfolgt die Erstattung mit 75% bei Zahnersatz sowie 75% bei Zahnbehandlung.
Als geschlossener Bestandstarif ist die Altersstruktur begrenzt und wächst nicht durch Neukundenakquisition. Dies führt langfristig zu stärkerem Druck auf die Beitragsentwicklung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen eine Möglichkeit sein, die Beiträge langfristig zu senken und dabei ähnliche oder bessere Leistungen zu bewahren. Altersrückstellungen werden in der Regel teilweise oder vollständig übernommen, wobei im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA PKV-Tarife für Ihre persönliche Situation besser geeignet sind und wie Sie von einem Wechsel profitieren könnten.
Basismerkmale
VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA 100/2: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA 100/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
VA 100/2+KGH2: Privatarztbehandlung.
VA 100/2: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGH2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VA 100/2, KGH2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VA 100/2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA 100/2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
VA 100/2: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.



