AXA VA 100/2, KGH2, KTA (40, -EUR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA 100/2, KGH2, KTA (40, -EUR) AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA 100/2, KGH2, KTA vereint eine ungewöhnliche Kombination: völlig kostenloser Zugang ohne Selbstbehalt, verbunden mit erstklassigen Leistungen auf dem Höchstsatzniveau der GOÄ. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Arbeiten und garantiert Einbettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung; vom Chefarzt erbrachte Leistungen werden sogar bis zum 5-fachen GOÄ-Satz ohne vorherige Zusage übernommen. Bei Zahnersatz greift eine 75-prozentige Erstattung mit gestaffeltem Leistungsaufbau über fünf Jahre (maximal 6.391,15 EUR im fünften Jahr).
Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt profitiert die VA 100/2 von einer stabilen, etablierten Versichertengruppe, ist jedoch für neue externe Kunden nicht mehr zugänglich. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, wenn die aktuellen Rahmenbedingungen Anlass geben, beispielsweise weil ein offener Neuwelt-Tarif unter Beitragserhöhung leidet. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie eine Optimierung im Rahmen des AXA PKV-Tarif-Portfolios realisierbar ist.
Basismerkmale
VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA 100/2: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA 100/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
VA 100/2+KGH2: Privatarztbehandlung.
VA 100/2: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGH2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VA 100/2, KGH2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VA 100/2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA 100/2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
VA 100/2: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.



