AXA VA 100/2, KGH2, ZA 25 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA 100/2, KGH2, ZA 25 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif VA 100/2, KGH2, ZA 25 AW der AXA richtet sich an Versicherte der alten Tarifwelt, die eine hochwertige Absicherung ohne Selbstbehalt suchen. Mit Erstattungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmern in der Klinik und Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ kombiniert dieser Tarif umfassende ambulante und stationäre Leistungen. Die Zahnversicherung ZA 25 ist eine Zusatzleistung mit begrenzterer Abdeckung, die jährlich maximal 127,82 Euro Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vorsieht.
Geschlossene Tarife wie dieser erlebten seit ihrer Schließung eine schrumpfende Versichertengemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, um tendenziell zu moderateren Prämien zu wechseln, häufig ohne Leistungsverzicht. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation optimal sind.
Basismerkmale
VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA 100/2: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA 100/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
VA 100/2+KGH2: Privatarztbehandlung.
VA 100/2: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGH2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VA 100/2, KGH2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA 100/2+ZA 25: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA 100/2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZA 25: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA 100/2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZA 25: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
VA 100/2: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.
ZA 25: Bei Zahnersatz erforderlich.



