AXA VA 100/2, KTA (40, -EUR), KGH2, ZA 25 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA 100/2, KTA, KGH2, ZA 25 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA 100/2, KTA, KGH2, ZA 25 AW bietet ein seltenes Merkmal: einen Selbstbehalt von 0 EUR. Das bedeutet, dass Versicherte die volle Leistung ohne jährliche Eigenanteile pro Versicherungsfall nutzen können. Hinzu kommen Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach technisch, bis 1,3-fach Labor), Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung einschließlich Chefarzt sowie eine Zahnersatz-Erstattung von vorerst 75% im Basis-Segment VA 100/2, kombiniert mit dem minimalen Zusatz-Segment ZA 25 (25% für Zahnbehandlung und Ersatz, max. 127,82 EUR/Jahr).
Als Alte-Welt-Tarif mit geschlossenem Status profitiert dieser Tarif von stabilen Risikogruppen unter Bestandsversicherten, sieht sich aber auch einer schrumpfenden Versichertenbasis gegenüber. Für Versicherte, die bereits Mitglied sind, eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu neueren oder günstigeren Varianten innerhalb der AXA, wodurch in vielen Fällen Prämien sinken und Leistungen gleichwertig oder besser werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt für Sie auf, ob sich ein Wechsel innerhalb der AXA PKV-Tarife lohnt und wie Sie Ihre Altersrückstellungen optimal nutzen.
Basismerkmale
VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA 100/2: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA 100/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
VA 100/2+KGH2: Privatarztbehandlung.
VA 100/2: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KGH2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VA 100/2, KGH2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA 100/2+ZA 25: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA 100/2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZA 25: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA 100/2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZA 25: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
VA 100/2: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.
ZA 25: Bei Zahnersatz erforderlich.



