AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

AXA VA 100/2, KTA, KGH2, ZA 25 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA VA 100/2, KTA, KGH2, ZA 25 AW bietet ein seltenes Merkmal: einen Selbstbehalt von 0 EUR. Das bedeutet, dass Versicherte die volle Leistung ohne jährliche Eigenanteile pro Versicherungsfall nutzen können. Hinzu kommen Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach technisch, bis 1,3-fach Labor), Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung einschließlich Chefarzt sowie eine Zahnersatz-Erstattung von vorerst 75% im Basis-Segment VA 100/2, kombiniert mit dem minimalen Zusatz-Segment ZA 25 (25% für Zahnbehandlung und Ersatz, max. 127,82 EUR/Jahr).

Als Alte-Welt-Tarif mit geschlossenem Status profitiert dieser Tarif von stabilen Risikogruppen unter Bestandsversicherten, sieht sich aber auch einer schrumpfenden Versichertenbasis gegenüber. Für Versicherte, die bereits Mitglied sind, eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu neueren oder günstigeren Varianten innerhalb der AXA, wodurch in vielen Fällen Prämien sinken und Leistungen gleichwertig oder besser werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt für Sie auf, ob sich ein Wechsel innerhalb der AXA PKV-Tarife lohnt und wie Sie Ihre Altersrückstellungen optimal nutzen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

VA 100/2: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.

Psychotherapie

VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

VA 100/2: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

VA 100/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

VA 100/2: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

VA 100/2+KGH2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

VA 100/2: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

KGH2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

VA 100/2, KGH2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
100 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
100 %
Gebührenordnung (Zahn)

VA 100/2+ZA 25: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VA 100/2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet

  • Prophylaxe wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

ZA 25: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VA 100/2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.

ZA 25: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VA 100/2: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.

ZA 25: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: VA 100/2, KTA (40,-EUR), KGH2, ZA 25 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den geschlossenen AXA VA 100/2 heute relevant?

Der Tarif ist seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden offen, aber bestehende AXA-Versicherte können weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln, sofern ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beantragt wird. Das macht den VA 100/2 für Altkunden interessant, die bereits im gleichen Haus versichert sind. Die Risikogemeinschaft des Tarifs schrumpft allerdings kontinuierlich, da keine neuen Mitglieder hinzukommen. Dies führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, die durch steigende medizinische Kosten und demografische Alterung beschleunigt werden.

Besonders bemerkenswert ist, dass dieser Alte-Welt-Tarif trotz Geschlossenheit eine umfangreiche Leistungsausstattung bewahrt hat: der Verzicht auf einen Selbstbehalt bleibt selten unter geschlossenen Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt den Markt der geschlossenen Tarife und kann beurteilen, ob ein alternatives Angebot innerhalb der AXA besser zu Ihren persönlichen Anforderungen und Ihrem Budget passt.

Tarifwechsel: Wo liegen Ihre Möglichkeiten im Haus AXA?

Alle Versicherten haben das Recht, innerhalb ihres Versicherers zu einem anderen Tarif zu wechseln. Dieser Wechsel basiert auf §204 VVG und ist kostenlos. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen, wobei die genaue Übernahme vom Einzelfall abhängt. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, doch ob Gesundheitsfragen in Ihrem speziellen Fall entfallen und Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Alternativoptionen innerhalb der AXA und zeigt, wo Sie ohne Kompromisse bei den Leistungen sparen könnten. Der nächste Schritt ist einfach: Jetzt anmelden, und unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Beitragserhöhung im VA 100/2: Tarifwechsel als Lösung

Der geschlossene Status des VA 100/2 ist ein struktureller Kostentreiber. Während neue Tarife von ausgeglichenen Altersstrukturen und aktiven Neukundenströmen profitieren, verliert der VA 100/2 kontinuierlich Versicherte und altert dabei demografisch. Medizinische Kostensteigerungen treffen daher eine kleinere und ältere Gruppe, wodurch die Beiträge überproportional steigen. Unter diesen Vorzeichen ist ein Tarifwechsel zu einer aktuellen AXA-Variante oft die zielführendere Antwort als das passive Akzeptieren der Prämienentwicklung.

Ein interner Tarifwechsel eröffnet häufig die Chance, gleichwertige oder bessere Leistungen zu deutlich niedrigeren Beiträgen zu erreichen, ohne dass Sie den Versicherer verlassen müssen oder Ihre bisherigen Altersrückstellungen verlieren. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt die historische Prämienentwicklung und verdeutlicht, warum eine Optimierung sinnvoll ist. Lassen Sie sich jetzt von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse konkrete Wechseloptionen nennen: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA VA 100/2, KTA (40,-EUR), KGH2, ZA 25 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Sehhilfen werden mit 307 EUR alle 24 Monate vergütet. Psychotherapie ist mit max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten. Im Krankenhaus sichert der Zusatz KGH2 das Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Zahnersatz wird im Basis-Tarif zu 75% erstattet, mit jährlichen Leistungsgrenzen von 1.278,23 EUR im 1. Jahr, steigend bis 6.391,15 EUR kumulativ im 5. Jahr. Komplette Prophylaxe ist zu 100% gedeckt.
Nein, der Tarif ist ein geschlossener Bestandstarif. Externe Neukunden können nicht mehr in diesen Tarif eintreten. Allerdings dürfen bestehende AXA-Versicherte via §204 VVG Tarifwechsel hinein- oder weiterwechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt, weshalb Versicherte des VA 100/2 oft von einem Wechsel zu neueren, offeneren Tarifen profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist äußerst selten und positioniert diesen Tarif im obersten Premium-Segment. Versicherte zahlen keinen jährlichen Eigenanteil und erhalten die volle Leistung unmittelbar bei jedem Versicherungsfall, was die Attraktivität trotz steigender Beiträge unterstreicht.
Ja, Sie haben das Recht eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA. Dadurch können Sie zu günstigeren Varianten mit oft gleichwertigen oder besseren Leistungen wechseln. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings hängt jeder Fall von Ihren persönlichen Bedingungen ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsfragen sowie mit vollständiger Anrechnung der Altersrückstellungen umzusetzen ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der Entwicklung Ihrer Prämie ab. Für viele Versicherte macht ein interner Wechsel zu aktuellen AXA-Tarifen großen Sinn, besonders wenn die Beiträge im geschlossenen VA 100/2 überproportional steigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen auf, wo tatsächliche Einsparungen möglich sind und ob Sie auf kritische Leistungen verzichten müssten. In vielen Fällen entdecken wir Alternativen, die beides kombinieren: niedrigere Prämien und unveränderte oder sogar verbesserte Absicherung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert