AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

AXA VA 100/2, ZA 25 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif VA 100/2, ZA 25 AW der AXA Krankenversicherung AG bietet medizinische Leistungen ohne Selbstbehalt, kombiniert mit einer zweigliedrigen Zahnversorgung. Die ambulante GOÄ-Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im Zahnbereich wählen Versicherte zwischen der Variante VA 100/2 mit 75% Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie 100% Prophylaxe oder dem Basistarif ZA 25 mit 25% Erstattung und 127,82 EUR Jahresgrenze.

Als geschlossener Tarif der alten Welt nimmt der VA 100/2, ZA 25 AW keine Neukunden mehr auf und verzeichnet eine schrumpfende Versichertencommunity. Dies führt tendenziell zu über dem Durchschnitt liegenden Beitragserhöhungen. Versicherte desselben Versicherers können jedoch mittels internem Tarifwechsel nach §204 VVG in optimierte Nachfolgetarife wechseln, häufig mit Prämienersparnis und in vielen Fällen unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif für Ihre Situation beste Einsparungen und Leistungen bringen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

VA 100/2: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.

Psychotherapie

VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

VA 100/2: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.

Keine Kürzung bei

  • orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
  • Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
  • bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.

Leihe ist möglich.

Ärztliche Behandlung

VA 100/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

VA 100/2: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

VA 100/2: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

VA 100/2: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

VA 100/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
100 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
100 %
Gebührenordnung (Zahn)

VA 100/2+ZA 25: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VA 100/2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet

  • Prophylaxe wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

ZA 25: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VA 100/2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.

ZA 25: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VA 100/2: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.

ZA 25: Bei Zahnersatz erforderlich.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene alte Tarife: Was bedeutet das für Versicherte?

Der VA 100/2, ZA 25 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass AXA keine neuen Kunden mehr aufnimmt. Bestehende Versicherte dieses Versicherers können aber weiterhin in diesen Tarif wechseln - ein wichtiges Recht nach §204 VVG. Tarife wie dieser schrumpfen demografisch, da Versicherte ausscheiden, ohne dass gleichzeitig Neuzugänge die Risikogemeinschaft verjüngen. Dies führt zu höheren Kostenumlagen für die Verbleibenden und verschärft die Beitragsentwicklung.

Ältere Tarife der alten Welt wie VA 100/2, ZA 25 AW werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestands-Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in einen neueren, stabileren Tarif für Ihre Versichertensituation sinnvoll ist.

Wechselrechte und Optimierungsmöglichkeiten im VA 100/2, ZA 25 AW

Versicherte des VA 100/2, ZA 25 AW haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA. Ein solcher Wechsel nach §204 VVG ist häufig mit sinkenden Prämien möglich. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und inwieweit bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Ein Wechsel ist in den meisten Fällen unter ganzer oder teilweiser Beibehaltung der Altersrückstellungen realisierbar. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft kostenlos, welche besseren Tarife bei der AXA für Sie verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparungen und erhaltene Leistungen. Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre persönliche Tarifempfehlung.

Beitragserhöhungen im VA 100/2, ZA 25 AW - Tarifwechsel als Ausweg

Der VA 100/2, ZA 25 AW unterliegt als geschlossener Tarif der alten Welt besonders starken Beitragsbelastungen. Die schrumpfende Versichertencommunity und die demografische Alterung führen dazu, dass medizinische Kostensteigerungen auf immer weniger Schultern verteilt werden. Hinzu kommen sinkende Kapitalerträge, die die Beitragsstabilität zusätzlich unter Druck setzen. Beitragserhöhungen in diesem Tarif sind daher keine Ausnahme, sondern eine regelmäßige Belastung für Versicherte.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist oft der sinnvollste Weg, den Beitragsanstieg zu stoppen. In vielen Fällen können Sie in einen neueren, offenen oder jüngeren Tarif mit besserer Altersstruktur und damit moderaterer Beitragsentwicklung wechseln. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung über die Jahre. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können. Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre optimierte Tarifempfehlung.

Häufige Fragen zum AXA VA 100/2, ZA 25 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) ohne Selbstbehalt. Sehhilfen werden mit 307 EUR alle 24 Monate erstattet, psychologische Behandlung bis 20 Sitzungen pro Jahr. Stationär ist Regelarzt-Behandlung mit Mehrbettzimmer versichert. Bei Zahnbehandlung wählen Sie zwischen VA 100/2 (75% Zahn, 100% Prophylaxe) oder ZA 25 (25% pauschal, max. 127,82 EUR/Jahr). Implantate einschließlich Knochenaufbau sind versichert, Kieferorthopädie zu 75% im VA 100/2.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine Neukunden mehr. Das bedeutet für bestehende Versicherte dieses Anbieters: Sie können noch wechseln, die Risikogemeinschaft schrumpft aber kontinuierlich. Die alternde Gruppe führt zu höheren Kostenumlagen und überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weil medizinische Kostensteigerungen auf immer weniger aktive Versicherte verteilt werden.
Der Selbstbehalt ist 0 EUR - Sie erhalten also vollständige Erstattung ohne Eigenbeträge oder jährliche Grenzen. Das macht diesen Tarif insbesondere für Versicherte attraktiv, die häufige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings sind die beiden Zahnvarianten unterschiedlich positioniert: VA 100/2 bietet großzügige 75%, während ZA 25 stark begrenzt ist (25%, max. 127,82 EUR/Jahr).
Ja, als Versicherter der AXA haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel ist häufig mit niedrigeren Prämien möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und inwieweit Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, ist tarifabhängig und lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre konkreten Sparpotenziale auf.
Ein Tarifwechsel lohnt sich oft, besonders wenn die Zahnleistungen in Ihrem Fall nicht bedarfsgerecht sind oder die Beitragserhöhungen Ihr Budget belasten. Versicherte mittleren Alters mit guter Gesundheit profitieren häufig von neueren Tarifen mit besserer Altersstruktur. Ob ein Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation mit niedrigerem Beitrag und erhaltenen oder verbesserten Leistungen möglich ist, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer kostenlosen individuellen Analyse. Ihr Alter, Gesundheitszustand und aktuelle Leistungsansprüche sind entscheidend.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert