AXA VA 100/2, ZA 25 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA 100/2, ZA 25 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif VA 100/2, ZA 25 AW der AXA Krankenversicherung AG bietet medizinische Leistungen ohne Selbstbehalt, kombiniert mit einer zweigliedrigen Zahnversorgung. Die ambulante GOÄ-Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im Zahnbereich wählen Versicherte zwischen der Variante VA 100/2 mit 75% Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie 100% Prophylaxe oder dem Basistarif ZA 25 mit 25% Erstattung und 127,82 EUR Jahresgrenze.
Als geschlossener Tarif der alten Welt nimmt der VA 100/2, ZA 25 AW keine Neukunden mehr auf und verzeichnet eine schrumpfende Versichertencommunity. Dies führt tendenziell zu über dem Durchschnitt liegenden Beitragserhöhungen. Versicherte desselben Versicherers können jedoch mittels internem Tarifwechsel nach §204 VVG in optimierte Nachfolgetarife wechseln, häufig mit Prämienersparnis und in vielen Fällen unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif für Ihre Situation beste Einsparungen und Leistungen bringen.
Basismerkmale
VA 100/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA 100/2: 307,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
VA 100/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA 100/2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VA 100/2: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
VA 100/2: Regel- und Belegarztleistungen.
VA 100/2: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VA 100/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VA 100/2+ZA 25: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA 100/2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet
- Prophylaxe wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZA 25: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 25% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 25% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 25% erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 127,82EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VA 100/2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZA 25: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 127,82EUR pro Versicherungsjahr.
VA 100/2: Ist bei Zahnersatz, Parodontosebehandlung oder Kieferorthopädie erforderlich.
ZA 25: Bei Zahnersatz erforderlich.



