AXA VA2-U, KGH2-U, Prem Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA2-U, KGH2-U, Prem Zahn-U im Überblick
Der offene Unisex-Tarif VA2-U, KGH2-U und Prem Zahn-U der AXA kombiniert umfassende Leistungen mit dem Vorteil eines völlig fehlenden Selbstbehalts. Die Tarife erstatten ambulante Leistungen bis zu 3,5-facher GOÄ, zahlen 100% für zahnärztliche Behandlung und 90% für Zahnersatz. Stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung und der Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie ist enthalten. Als Tarife der neuen Welt im offenen Status nehmen sie aktiv Neukunden auf und profitieren somit von einer stabilen Altersstruktur.
Diese Konstellation - besonders die Nullbelastung bei gleichzeitig hohen Erstattungssätzen und Zahnersatz-Abdeckung - macht die Tarife zu einem potenziellen Kandidaten für Bestandsversicherte, die erwägen, ob ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer sinnvoll ist. Viele Versicherte mit höherem Selbstbehalt oder geringeren Leistungen könnten durch einen Wechsel von stabiler Altersstruktur und den verfügbaren Alternativtarifen bei AXA profitieren, häufig bei deutlich besserer Absicherung und in vielen Fällen mit reduzierten Beitragssätzen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zum AXA PKV-Tarif rentabel für Ihre individuelle Situation ist.
Basismerkmale
VA2-U: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA2-U: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA2-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VA2-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA2-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA2-U: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VA2-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA2-U+KGH2-U: Privatarztbehandlung.
VA2-U: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
KGH2-U: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
VA2-U, KGH2-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-U: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



