AXA VA2-UA, Kompakt Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA2-UA, Kompakt Zahn-UA im Überblick
Unisex-Tarif mit attraktiven Leistungen: Der AXA VA2-UA mit Kompakt Zahn-UA kombiniert null Euro Selbstbehalt mit einer GOÄ-Erstattung über Höchstsatz (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), ambulanten Spezialist*innenleistungen wie 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Kostenübernahme, Sehhilfen bis 300 Euro und einem offenen Hilfsmittelkatalog. Der Zahnersatz wird mit 60% (70% mit dreijähriger regelmäßiger Prophylaxe) erstattet; stationär greifen Regelarzt- und Belegarztleistungen mit gleichen GOÄ-Sätzen. Der Tarif ist Teil der neuen Welt und als Unisex-Lösung ausgestaltet.
Die Kombination aus fehlendem Selbstbehalt und GOÄ-Übererstattung positioniert diesen Tarif als kostengünstigen Einstiegspunkt mit gleichzeitig breiter medizinischer Abdeckung. Die Risikogemeinschaft profitiert als offener Tarif von einer ausgewogenen Altersstruktur und kontinuierlicher Neukundenakquisition. Das Prämienwachstum ist daher in vielen Fällen moderater als bei geschlossenen Bestandstarifen, wobei die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen natürlich auch diesen Tarif beeinflussen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu noch besseren Leistungen oder anderen Positionen innerhalb der AXA bleibt jederzeit möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob und welche Optimierungen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die Möglichkeiten für Sie.
Basismerkmale
VA2-UA: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA2-UA: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA2-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VA2-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA2-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA2-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VA2-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA2-UA: Regel- und Belegarztleistungen.
VA2-UA: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA2-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Kompakt Zahn-UA: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Kompakt Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (70%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Kompakt Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Kompakt Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



