AXA VA2-UA, Prem Zahn-UA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA2-UA, Prem Zahn-UA im Überblick
Der AXA VA2-UA, Prem Zahn-UA ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit beeindruckender Leistungsstärke. Der Tarif bietet eine ambulante Versorgung bis zu 3,5-facher GOÄ und in medizinisch begründeten Einzelfällen auch über die Höchstsätze hinaus. Mit einem Selbstbehalt von 0 EUR entfallen Eigenanteile, was diesen Tarif besonders für Versicherte mit regelmäßigem Arztbedarf interessant macht. Die Zahnversicherung mit 100% Zahnarztkosten und 90% Zahnersatz (über GOZ-Höchstsätze hinaus) komplettiert das Premium-Angebot.
Als offener Tarif profitiert der AXA VA2-UA von einer aktiven Kundenakquisition, die zu einer ausgeglichenen Altersstruktur und tendenziell moderaterer Beitragsentwicklung führt. Bestehende Versicherte anderer AXA-Tarife können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln und häufig von verbesserten Leistungen bei gleichzeitig reduzierten Beiträgen profitieren, vorausgesetzt die individuelle Situation spricht dafür.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkret für Ihre Situation, ob dieser AXA PKV-Tarif Ihre Anforderungen erfüllt und welches Optimierungspotenzial besteht.
Basismerkmale
VA2-UA: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA2-UA: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA2-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VA2-UA: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA2-UA: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA2-UA: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
VA2-UA: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA2-UA: Regel- und Belegarztleistungen.
VA2-UA: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VA2-UA: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-UA: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-UA: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-UA: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-UA: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



