AXA VA6-900-U, Prem Zahn-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA VA6-900-U, Prem Zahn-U im Überblick
Der offene Unisex-Tarif VA6-900-U, Prem Zahn-U der AXA Krankenversicherung AG kombiniert die Vorzüge eines modernen Versicherungsdesigns mit Premium-Leistungsmerkmalen. Mit einer GOÄ-Erstattung über Höchstsätze, Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und einer exzellenten Zahnabdeckung (100% Zahnbehandlung, 90% Zahnersatz) richtet sich dieser Neue-Welt-Tarif an Versicherte, die hohe medizinische Standards erwarten. Der Selbstbehalt von 900 Euro pro Jahr positioniert den Tarif als Komforttarif mit moderatem Eigenanteil.
Als offener Tarif nimmt die AXA aktiv Neukunden auf, was dem VA6-900-U zugutekommt: Die Risikogemeinschaft ist ausgeglichen, die Altersstruktur aktiv gemanagt. Das begünstigt eine stabilere Beitragsentwicklung im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen. Versicherte der AXA, die bereits Altersrückstellungen angesammelt haben, können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in den VA6-900-U wechseln; in vielen Fällen sind dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bei reduzierten Prämien möglich, wobei Gesundheitsfragen und Altersrückstellungen im Einzelfall zu prüfen sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob der AXA PKV-Tarif optimal zu Ihrer Situation passt oder ob ein interner Tarifwechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
VA6-900-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-900-U: Erstattet werden
- Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 300,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 600,-EUR
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien max. 700,-EUR und bei stärkerer Fehlsichtigkeit max. 1.000,-EUR
- Laser(Lasik)-Operationen.
VA6-900-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-900-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall bezogen wird oder
- es sich um orthopädische Schuhzurichtungen, Schuheinlagen, Bandagen handelt oder
- es sich um Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 120,-EUR für Bettnässertherapiegerät
- 150,-EUR für Tens-/EMS-Geräte
- 200,-EUR für Allergikerbettwäsche
- 520,-EUR für Perücken
- 600,-EUR für Bewegungsschienen
- 1.450,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
- 2.450,-EUR für elektronische Lesegeräte
- pro orthopädischem Schuh 25,-EUR Selbstbeteiligung
- 4 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
VA6-900-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
VA6-900-U: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
VA6-900-U: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
VA6-900-U: Privatarztbehandlung.
VA6-900-U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VA6-900-U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prem Zahn-U: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prem Zahn-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 90%.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prem Zahn-U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 8.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Prem Zahn-U: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



